Wie vorsichtig muss ein Golfer beim Abschlag sein? Mit dieser Frage setzt sich am Donnerstagnachmittag das Zürcher Obergericht auseinander. Ein Mann, dem auf dem Golfplatz Kyburg ein Ball mitten ins Gesicht flog, klagt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Zwei damals 61-Jährige spielten im Juli 2010 unabhängig voneinander eine Runde Golf. Der eine schlug gerade bei Loch 9 ab. Doch er traf den Ball offenbar nicht ideal.
Denn der Golfball flog nicht wie erhofft nahe ans Loch 9. Er sauste vielmehr dem anderen Spieler mitten ins Gesicht, der sich 60 Meter entfernt an Loch 7 auf seinen Abschlag vorbereitete. Dieser zog sich eine Rissquetschwunde an der Unterlippe, eine Zahnschmelzabsprengung an zwei Zähnen sowie eine Zahnfraktur zu.
Der Spieler an Loch 9 habe damit rechnen müssen, dass er bei einem Abschlagfehler eine andere Person treffen könnte, befand die Staatsanwaltschaft. Anfänglich hatte sie zwar Zweifel und wollte gar kein Verfahren einleiten. Doch das Bundesgericht ordnete auf eine Beschwerde des verletzten Golfers ein solches an.
Darauf klagte die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen den Golfspieler wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch gegen den Betreiber und den Erbauer des Platzes. Diese hätten zwischen den Bahnen 7 und 9 für ein Netz sorgen müssen.
In erster Instanz erfolgten vor dem Pfäffiker Bezirksgericht drei Freisprüche. Auf einem Golfplatz würden Golfbälle herumfliegen, meinte der Einzelrichter im Oktober 2014. Das sei ein gewisses erlaubtes Risiko, es liege kein strafbares Verhalten vor. Der getroffene Golfer legte gegen dieses Urteil Berufung ein.
(sda)