Snowy
Das kann´s einfach nicht sein!
Der Bundesrat will im Rahmen des Covid-19-Gesetzes eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes durchbringen. Und diese hat es in sich: Geringfügige Übertretungen des Epidemiengesetzes wie z.B. Verstösse gegen die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske sollen neu mit Ordnungsbussen geahndet werden können. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament den Gesetzesentwurf mit Bitte um dringliche Beratung in der Wintersession.
Die Corona-Fallzahlen sind in den letzten Wochen stark gestiegen. Die Institutionen des Gesundheitswesens, darunter auch Alters- und Pflegeheime, drohen an ihre personellen Kapazitätsgrenzen zu stossen und treten in den Kantonen zunehmend mit Unterstützungsgesuchen an den Zivilschutz heran.
Der Bundesrat hat darum ein weiteres Aufgebot von Schutzdienstpflichtigen beschlossen. Es umfasst ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen und gilt bis zum 31. März 2021. Mit dem Aufgebot entspricht der Bundesrat einem Begehren der Kantone, in denen zunehmend Gesundheitseinrichtungen um rasche Unterstützung durch den Zivilschutz ersuchen.
Der Bundesrat hat bereits am 4. November 2020 das VBS beauftragt, die Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung von Spitaleinrichtungen einzusetzen. Das Truppenaufgebot umfasst maximal 2500 Armeeangehörige, und der Einsatz ist bis 31. März 2021 befristet.
Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Der Bundesrat hat deshalb zuhanden des Parlaments die Botschaft und den dazugehörigen Entwurf eines Bundesbeschlusses verabschiedet. Das Parlament wird an der Wintersession über den laufenden Assistenzdienst befinden.
Die Aufgabe der Armee besteht darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu helfen, die kantonalen Spitäler bei der Erweiterung der Kapazitäten ihrer Intensivpflegestationen zu unterstützen und infektiöse Patientinnen und Patienten zu transportieren. Mit ihrem Einsatz können die Sanitäts- und Spitalsoldaten, die über eine vom Roten Kreuz anerkannte militärische Ausbildung verfügen, das zivile Pflegepersonal in verschiedener Hinsicht entlasten.
Die anfallenden Zusatzkosten können voraussichtlich innerhalb des bereits vom Parlament bewilligten Budgets des VBS aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird das VBS einen Nachtragskredit beantragen.
Der Bundesrat schlägt dem Parlament für eine dringliche Beratung in der Wintersession punktuelle Anpassungen am Covid-19-Gesetz vor.
(aeg)