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SRG-Ombudsstelle rügt Bildlegende zu Geste von Elon Musk

ARCHIVBILD ZUM ANGEKUENDIGTEN STELLENABBAU BEI SRG/SRF --- Das SRF Logo am Gebaeude von Schweizer Radio und Fernsehen, aufgenommen am Montag, 18. Maerz 2024 in Leutschenbach Zuerich. Es seien weitere  ...
Die Bildlegende kritisierte die Ombudsstelle als «unmündig und völlig deplatziert».Bild: keystone

SRG-Ombudsstelle rügt Bildlegende zu Geste von Elon Musk

05.03.2025, 18:4005.03.2025, 18:40
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Die SRG-Ombudsstelle hat eine Bildlegende in einem Text von SRF zu Elon Musk bei der Amtseinführung von Donald Trump als US-Präsident gerügt: Sie verstosse gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Im Bild wurde der gestreckte rechte Arm Musks gezeigt, der weltweit kontroverse Reaktionen auslöste. Gedeutet wurde er unter anderem als Hitlergruss.

Der Text zum Bild schreibt im Wortlaut: «Manche erkennen einen Hitlergruss. Oder ist es der Start einer Rakete?» Gegen diese Bildbeschreibung gingen laut einer Mitteilung der SRG vom Mittwochabend 48 Beanstandungen ein. Unter anderem wurde demnach gerügt, dass die Geste mit einem Witz verharmlost werde.

In ihrem Schlussbericht schreibt die Ombudsstelle, dass die Entscheidung der Redaktion, den Auftritt Musks in den Webartikel zur Inauguration einzubeziehen, nachvollziehbar gewesen sei. Das Bild sei um die Welt gegangen und vielseitig interpretiert und gedeutet worden.

Die einen hätten darin einen Hitlergruss gesehen, andere Mussolinis römischen Gruss und weitere einfach eine unbeholfene Geste. Die mündige Leserschaft von SRF (Schweizer Radio und Fernsehen) habe sich eine eigene Meinung zur Aktion Musks machen können.

Die Bildlegende kritisierte die Ombudsstelle als «unmündig und völlig deplatziert». Diese Interpretation sei unsensibel und verharmlose die Ernsthaftigkeit der Frage, wie die potenziell faschistische Geste Musks ausgelegt werden könne.

Der Umstand, dass im Netz alternative Deutungen kursierten, rechtfertige keinerlei Vergleiche mit dieser historisch beladenen Geste. Erst recht nicht, wenn ein solcher «witzig» gemeint sei. Aus diesem Grund erkennt die SRG-Ombudsstelle nach eigenen Angaben einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. (sda)

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