Schweiz
St Gallen

Direktzahlungen ergaunert – Kreisgericht Wil verurteilt Bauern

67'000 Franken Direktzahlungen ergaunert – Kreisgericht Wil verurteilt Bauern

24.02.2021, 20:28
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Das Kreisgericht Wil hat zwei Bauern – Vater und Sohn – zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Sie sollen mit Hilfe fingierter Bestandeslisten 67'000 Franken an Direktzahlungen ergaunert haben. Freigesprochen wurden sie vom Vorwurf, sie hätten vorsätzlich kranke Kälber verkauft.

Das Gericht sprach den 61-jährigen Vater und seinen 31-jährigen Sohn des Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig, wie es am Mittwoch bekanntgab. Es verurteilte den Vater zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, den Sohn zu acht Monaten bedingt.

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Die Aktion der Bauern ist aufgeflogen.Bild: KEYSTONE

Von einer Ersatzzahlung an den Staat sah es ab. Diesbezüglich läuft ein Verwaltungsverfahren. Der Landwirt soll bis zur Übergabe seines Betriebs an den Sohn rund 250'000 Franken an Direktzahlungen erhalten haben.

«Der grosse Profit ging nicht mit den Kälbern einher, sondern mit den Direktzahlungen», sagte der vorsitzende Richter zum Vater. «Sie haben zwar einen sehr schönen Betrieb, aber ihre Buchhaltung ist hundsmiserabel.» Ein redlicher Bauer würde sich über eine solche Bereicherung mit Direktzahlungen schämen.

Nebenanklage wurde zentral

Im Prozess hatte zunächst der Vorwurf im Vordergrund gestanden, die beiden Bauern hätten bewusst kranke Kälber verkauft. Vor Gericht stellte sich dann aber ein vermeintlicher Nebenanklagepunkt als Haupttreiber für die illegalen Machenschaften heraus.

Die Beschuldigten sollen laut Anklage dazu beigetragen haben, dass sich die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) auf Höfen verbreitete. Der Landwirt und sein Sohn sollen «Zwillingsgeburten» fingiert haben, indem sie jeweils zwei Ohrmarken-Nummern pro Kalb in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrierten.

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12 Monate bedingte Freiheitsstrafe für den Vater, acht Monate für den Sohn.Bild: KEYSTONE

So sei es ihnen gelungen, negative BVD-Testresultate gesunder Kälber mit einer dieser Nummern zu verknüpfen. So liessen sie Käufer und das St. Galler Amt für Veterinärwesen glauben, dass es sich bei den verkauften Kälbern um gesunde Tiere handelte.

Datenbank manipuliert

Im Weiteren soll der Vater zwischen Weihnachten und Silvester 2015 gleich 41 seiner Kühe «sterben» lassen haben, allerdings ebenfalls nur in der Datenbank. Zusätzlich standen im Frühling 2017 acht zugekaufte, aber noch nicht auf seinen Betrieb registrierte Kühe in seinem Stall.

Insgesamt reduzierte er laut Anklage seinen tatsächlichen Bestand von 129 auf 81 Milchkühe und schönte unter anderem so fürs Erntejahr 2016 seine Nährstoffbilanz. Dank dieser soll er knapp 67'000 Franken mehr an Direktzahlungen erhalten haben als ihm aufgrund seines tatsächlichen Stickstoff- und Phosphatüberschusses zustanden.

Die Staatsanwaltschaft machte den Vater hauptverantwortlich. Sein 31-jähriger Sohn soll jeweils Beihilfe geleistet haben, in dem er selber TVD-Einträge vorgenommen deren Abänderung telefonisch erwirkt hat.

Verteidiger forderten Freisprüche

Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freisprüche, weil der Hauptverantwortliche ein so ausgeklügeltes System in seiner ausserordentlichen Seuchensituation auf dem Hof gar nicht habe ersinnen können. Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, Beweise vorzulegen, und berufe sich ausschliesslich auf Indizien.

Das Gericht folgte der Argumentation beider Parteien teilweise. Vom Vorwurf, die beiden Landwirte hätten Zwillingskälber erfunden, um bewusst BVD-positive Kälber verkaufen zu können, sprach es Vater und Sohn frei.

Die kriminellen Machenschaften hätten chronologisch mit der Schönung der Nährstoffbilanz begonnen. Ein Grossteil der Kühe, die Ende 2015 illegal als Abgänge in der TVD vermerkt wurden, standen bei der Hausdurchsuchung im Mai 2017 noch im Stall. Die so bezogenen Direktzahlung waren damit definitiv rund 67'000 Franken zu hoch.

Im Frühling 2016 hatten die Bauern folgendes Problem: Die als tot gemeldeten Tiere bekamen ebenfalls Nachwuchs. Diese Kälber mussten also einer in der TVD noch existierenden Mutterkuh zugewiesen werden. Es ist aus tiermedizinischer Sicht durchaus möglich, dass sich die Kälber auch nach der Geburt und nach den Tests mit BVD infizierten. Die Landwirte hatten also Urkunden gefälscht. Dass sie aber wissentlich kranke Tiere verkauft hätten, liess sich laut dem Gericht nicht erhärten. (sda)

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5 Kommentare
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Schneider Alex
25.02.2021 06:36registriert Februar 2014
Das kann doch nicht sein! Was, es gibt sogar Betrüger unter den SVP-affinen Bauern? Das hätte ich denen so gar nicht zugetraut!
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