Der Kanton St. Gallen hat bei einem Schaf den ersten Fall von Blauzungenkrankheit des Serotyp 3 bestätigt. Um eine weitere Ausbreitung einzudämmen, wird der betroffenen Tierhaltung der Tierverkehr untersagt, schrieb die St. Galler Staatskanzlei am Freitag in einer Mitteilung.
In der Ostschweiz sind in der vergangenen Woche bereits im Thurgau zwei Fälle von Blauzungenkrankheit an Schafen festgestellt worden. Seit Ende August seien in verschiedenen Kantonen der Nordwest- und Nordostschweiz ebenfalls Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten, schrieb der Kanton St. Gallen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die durch Mücken übertragen wird. Betroffen sind in erster Linie Schafe und Rinder. Für den Menschen besteht gemäss Mitteilung keine Infektionsgefahr.
Bei infizierten Tiere können Fieber, Schwellungen im Kopfbereich, Blutungen und Atembeschwerden auftreten. Auch Fehlgeburten sind möglich, hiess es in der Mitteilung weiter.
Die Blauzungenkrankheit ist laut Tierseuchenverordnung eine zu bekämpfende Tierseuche. Ein Ausmerzen von Tieren sei nur bei schweren Krankheitsverläufen nötig. Bislang sei es beim festgestellten Fall im Kanton St.Gallen nicht zu einem schweren Verlauf gekommen. (hkl/sda)