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Ständerat will jugendliche Straftäter verwahren können – unter Umständen

Ständerat will jugendliche Straftäter verwahren können – unter Umständen

15.06.2023, 11:22
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Der Ständerat will unter bestimmten Bedingungen die Verwahrung von jugendlichen Straftätern ermöglichen. Er hat eine Änderung des Jugendstrafgesetzes gutgeheissen. Diese geht noch in den Nationalrat.

Ende Januar waren in den 100 Justizvollzugseinrichtungen der Schweiz insgesamt 6906 Personen inhaftiert. (Archivbild)
Heute sieht das Jugendstrafgesetz keine reine Sicherheitsmassnahme wie die Verwahrung zum Schutz Dritter vor. (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Laut der Vorlage sollen nur Jugendliche verwahrt werden können, welche nach Vollendung des 16. Altersjahrs einen Mord begangen haben. Auch muss bei ihnen am Ende der jugendstrafrechtlichen Sanktion die ernsthafte Gefahr bestehen, dass sie wiederum eine solche Straftat begehen.

Heute sieht das Jugendstrafgesetz keine reine Sicherheitsmassnahme wie die Verwahrung zum Schutz Dritter vor. Die fürsorgerische Unterbringung, die im Anschluss an eine jugendstrafrechtliche Schutzmassnahme beantragt werden kann, ist laut Bundesrat nicht als Sicherheitsmassnahme für nicht erziehbare und nicht behandelbare Personen konzipiert.

Verwahrt werden sollen laut der bundesrätlichen Botschaft nicht 16- oder 17-Jährige, sondern jugendliche Mörder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion. Laut Bundesrat wurden von 2010 bis 2020 in der Schweiz zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt. Beim grössten Teil von ihnen bestand nach der Entlassung aus dem Vollzug keine grössere Gefahr mehr für Dritte.

Die Vorlage geht auf eine Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) zurück, welche die Eidgenössischen Räte an den Bundesrat überwiesen. Dieser arbeitete in der Folge eine Vorlage aus. Der Ständerat hat sie am Donnerstag diskussionslos gutgeheissen.

Keine unbegleiteten Urlaube mehr

Auch eine Änderung des Strafgesetzbuches hiess der Ständerat gut. Es geht darum, dass Straftäter, die sich im geschlossenen Vollzug der Verwahrung oder der vorangehenden Freiheitsstrafe befinden, nicht mehr unbegleitet in Urlaube entlassen werden.

Auch diese Änderung geht im Wesentlichen auf einen parlamentarischen Vorstoss zurück. Er stammt von der früheren SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Die heutige Züricher Regierungsrätin verwies in ihrem Vorstoss auf einen verwahrten Vergewaltiger und Mörder, dem auf einem sogenannten humanitären Ausgang die temporäre Flucht gelungen sei. Solches sei nicht zu verantworten.

Abgelehnt hat der Ständerat hingegen den Vorschlag, die jährliche Überprüfung einer Verwahrung von Straftätern nur noch alle drei Jahre vorzusehen, wenn die bedingte Entlassung vorher dreimal in Folge abgelehnt wurde. Auch diese Vorlage geht noch in den Nationalrat. (sda)

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