Arbeitnehmende sollen ihre Berufskosten von den Steuern in Zukunft pauschal abziehen können. Das soll den Abzug vereinfachen und den Unterschied zwischen Homeoffice und der Arbeit im Unternehmen aufheben. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt.
Unselbständig Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Pauschale beinhaltet die Kosten der Fahrt, Verpflegung und der übrigen Berufsaufwände und ist unabhängig von Arbeitsort und Einkommen.
Wie hoch die Pauschale ausfällt, wird das Finanzdepartement festlegen. Sie soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben. Man rechne deshalb momentan mit einer Grössenordnung von 6000 Franken, hiess es. Die Pauschale soll auch für die kantonalen Steuern gelten. Wie hoch diese dort ausfalle, sei den Kantonen überlassen.
Anstelle der Pauschale können auch weiterhin die tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Dabei können Abzüge neu auch für mobiles Arbeiten geltend gemacht werden, auch wenn Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Abzugsfähig sind die Fahrtkosten bei den Bundessteuern wie bisher bis maximal 3200 Franken ab 2023, die Mehrkosten für die Verpflegung und der Wochenaufenthalt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. April 2023. (aeg/sda)