Schweiz
Tessin

Bundesstrafgericht: Superpolizisten angeklagt

Freiheitsberaubung, Verleumdung, Irreführung: «Superpolizisten» stehen vor Bundesstrafgericht

28.09.2015, 08:1528.09.2015, 08:19
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Der berühmte ehemalige Tessiner Anti-Drogen-Kommissar Fausto Cattaneo und der Chef der Waadtländer Sicherheitspolizei müssen sich am Montag vor Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Sie sind wegen Irreführung der Justiz, Verleumdung und Freiheitsberaubung angeklagt.

Sie sollen 2003 Bundesanwälte mit Falschinformationen dazu angestiftet haben, einen heutigen Bundespolizisten unter dem Verdacht von Drogendelikten, Geldwäscherei und Bestechlichkeit zu verhaften und acht Tage in Untersuchungshaft zu halten. Der Bundespolizist tritt als Privatkläger auf.

Der 72-jährige Angeklagte Cattaneo feierte als Drogenpolizist in den 1980-er Jahren im Tessin grosse Erfolge. 1987 war er massgeblich an der Aufdeckung der «Libanon-Connection» beteiligt.

Vorwürfe in Buch

Seine Erlebnisse veröffentlichte der ehemalige verdeckte Ermittler 2001 im Buch «Deckname Tato», das ein Bestseller wurde. In diesem Buch erneuerte er Vorwürfe an den Bundespolizisten und ehemaligen Tessiner Kollegen, wonach dieser sich bei einer verdeckten Ermittlung in Nizza illegal bereichert haben soll.

Diese Vorwürfe führten zur Verhaftung des Ex-Kollegen. Dabei soll Cattaneo mit dem Waadtländer Sicherheitspolizeichef zusammengespannt haben.

Gemäss Anklageschrift spielte der Waadtländer Beamte eine Schlüsselrolle bei der Verhaftung, namentlich durch seine Aussagen 2003 vor dem eidgenössischen Untersuchungsrichter. Neben Verleumdung und Freiheitsberaubung muss sich der Waadtländer darum auch für Falschaussage verantworten.

Die Vorwürfe gegen den Bundespolizisten erwiesen sich alle als unbegründet. Der Prozess gegen die beiden Angeklagten ist auf mehrere Tage und mindestens bis Donnerstag angelegt. Das Urteil folgt später. (sda)

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