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Thurgau: Parlament widersetzt sich Entscheid des Bundesgerichts

Thurgau: Parlament verweigert Einbürgerung von Syrer – und stellt sich gegen Bundesgericht

19.02.2025, 11:2519.02.2025, 11:25
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Das Thurgauer Parlament hat am Mittwoch einen brisanten politischen Entscheid getroffen. So wurde gemäss dem SRF einem Syrer die Einbürgerung verweigert, obwohl das Bundesgericht zuvor in einem Verfahren zugunsten des Mannes entschieden hatte.

Ein Ratsmitglied betritt den Saal, aufgenommen am Mittwoch, 20. April 2022, im Rathaus in Frauenfeld. Der Grosse Rat (Kantonsrat) tagt zum ersten Mal seit der Coronavirus-Pandemie wieder im Saal, nach ...
Das Parlament des Kantons Thurgau sorgt mit einem Entscheid für Aufsehen.Bild: KEYSTONE

Dem Syrer war zunächst die Einbürgerung durch Romanshorn gestützt auf das Thurgauer Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht abgelehnt worden. Ein zentrales Hindernis waren offene Schulden des Mannes in Höhe von 11'500 Franken.

Der Syrer zog den Fall aber weiter vor das Bundesgericht, wo er im Jahr 2023 schliesslich Recht bekam. Die Schuldensumme stelle kein Hindernis für eine Einbürgerung auf Gemeindeebene dar, so die Begründung. Daraufhin wurde er von Romanshorn doch eingebürgert.

Diesem Entscheid widersetzt sich das Thurgauer Parlament. SVP-Politiker Hermann Lei sagte in der Diskussion, dass das Verfahren unabhängig vom Bundesgericht sei. Zudem kritisierte er die finanziellen sowie integrativen Defizite des Syrers sowie dessen mangelnde Sprachkenntnisse und ungenügende gesellschaftliche Integration.

Die Gegenseite argumentierte, man müsse das Bundesgerichtsurteil als letzte Instanz respektieren, wie FDP-Parlamentarier Thomas Leu erklärt. Er argumentierte, dass es nicht sinnvoll wäre, das Verfahren erneut zu beginnen. Schliesslich seien keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Weiter gelte es, die Verantwortung gegenüber der Staatskasse zu beachten.

Das letzte Wort in diesem Fall dürfte derweil nicht gesprochen sein. Der Anwalt des Syrers liess schon vor dem Entscheid am Mittwoch verlauten, dass man den Fall weiterziehen werde. Beim Parlamentsentscheid handelt es sich um eine Verfügung, die juristisch anfechtbar ist. (dab)

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95 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Andi Amo
19.02.2025 12:42registriert April 2015
Also hat der Syrer nicht nur finanzielle (Schulden), sondern auch integrative Defizite, dazu mangelnde Sprachkenntnisse und ungenügende gesellschaftliche Integration! Und da reden wir überhaupt davon, so einen einzubürgern!?!
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Hans -würkli- Nötig
19.02.2025 12:09registriert Juli 2015
Wieder mal ein Artikel der essentielle Aspekte nicht beleuchtet und so zur freien Interpretation und Vorverurteilung aller Beteiligten einlädt.

Warum ist das BG der Meinung, die Schulden seien kein Problem während die Gemeinde da anderer Ansicht ist? Bitte schreibt doch konkret warum hier die Meinungen auseinandergehen statt es so im Raum stehen zu lassen. Dasselbe für die Sprache und "ungenügende gesellschaftliche Integration".

Wenn man nur Stimmungsmache betreiben will stören solche Details natürlich nur aber für Journalismus wäre es halt schon angebracht diese Fragen zu beantworten.
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Apex
19.02.2025 12:40registriert August 2022
Richtiger Entscheid, auch Richter stehen nicht über dem Gesetz. Das Gesetz ist diesbezüglich klar und deutlich, wer Schulden anhäuft, ist nicht geeignet eingebürgert zu werden.
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