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Thurgau

15 Jahre Freiheitsstrafe im Tötungsdelikt von Bottighofen TG

Mieterin zerstückelt: 15 Jahre Freiheitsstrafe im Tötungsdelikt von Bottighofen TG

25.03.2022, 11:4525.03.2022, 13:43
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Bezirksgericht Kreuzlingen
Bezirksgericht KreuzlingenBild: TG

Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat eine 55-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Sie soll 2020 in Bottighofen eine 63-jährige Frau erschossen und anschliessend die Leiche mit Messern zerteilt haben.

Das Bezirksgericht gab sein Urteil am Freitag bekannt. Demnach wird die Verurteilte, die aus der Ukraine stammt und einen Liechtensteinischen Pass besitzt, auch zu 15 Jahren Landesverweisung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«Die Wahrheit kennt keine Varianten», sagte die vorsitzende Richterin in der mündlichen Begründung des Urteils. Die Aussagen der Beschuldigten seien absolut unglaubwürdig. Sie habe die Schilderungen des Tatablaufs immer wieder verändert. «Was nicht passt, wird passend gemacht», so die Richterin.

Selbstjustiz

Bei dem spektakulären Fall werde einiges im Dunkeln bleiben. Es sei mehrfach zum Streit zwischen den beiden Frauen gekommen. Was in der Waschküche genau geschah, sei nicht klar. Die Angeklagte habe jedoch gezielt auf ihr regungslos am Boden liegendes Opfer geschossen. Sie habe nicht aus Notwehr gehandelt, sondern es handle sich um Selbstjustiz, sagte die Richterin.

Die Mordqualifikation hingegen sei nicht nachweisbar. Das Strafmass und die Landesverweisung seien angemessen. Es bestehe kein Härtefall, der Ehemann der Beschuldigten lebe im Fürstentum Liechtenstein. Die Untersuchungshaft und der vorzeitige Strafvollzug würden an die Strafe angerechnet.

Grausiger Fund

Der Fall hatte im Dezember 2020 mit einem grausigen Fund begonnen: Spaziergänger entdeckten in einem Wald bei Egnach TG einen menschlichen Kopf mit einer Schussverletzung. Eine DNA-Analyse führte zum Opfer, einer 63-jährigen Frau aus Bottighofen TG.

Wenig später wurde die Vermieterin des Opfers festgenommen. Bei der Frau fand die Polizei die Tatwaffe. Die 55-Jährige soll ihr Opfer bei einem Streit getötet haben. Anschliessend zerteilte sie die Leiche mit Küchenmessern und entsorgte die Körperteile in verschiedenen Unterflurcontainern.

Bei ihrer Festnahme im Dezember 2020 gab die Frau die Tat zu. Strittig war im Prozess der genaue Ablauf der Auseinandersetzung vor der Tötung und die damit zusammenhängende Frage, ob es sich dabei um Notwehr gehandelt hatte.

«Abgrundtiefer Hass»

Die Staatsanwaltschaft forderte in der Verhandlung vom Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Der Verteidiger plädierte auf Notwehr und verlangte einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung.

Der Staatsanwalt erklärte, die Beschuldigte habe nach 20 Jahren harter Arbeit im Rotlichtmilieu einen «abgrundtiefen Hass» auf die Frau entwickelt, die in ihrem Haus wohnte und einfach keine Miete zahlte. Wiederholt habe sie ihre Mieterin als «Parasit» bezeichnet.

Es habe sich «um die Elimination einer als lästig empfundenen Person» und nicht um eine Notwehrsituation gehandelt, sagte der Staatsanwalt. Die viel kleinere Frau sei für die Beschuldigte keine Bedrohung gewesen. Die Untersuchung zeige, dass sieben Schüsse von oben auf das bäuchlings und regungslos auf dem Betonboden liegende Opfer abgefeuert worden seien.

Aus Notwehr gehandelt

Ein anderes Bild zeichnete der Verteidiger. Er stellte in seinem Plädoyer fest, dass die Mieterin wegen Geldwäscherei vorbestraft war. Als kleines Rädchen im Netzwerk der organisierten Drogenkriminalität habe sie ihr Konto für das Verschieben von Geldern zur Verfügung gestellt. Die Beschuldigte habe sich vor der Frau, aber auch vor Hintermännern gefürchtet und deshalb im Haus eine Pistole mit sich getragen.

Am Tag der Tat sei seine Mandantin von der 63-jährigen Frau von hinten angegriffen und heftig gewürgt worden. Es sei bei ihr zu einem «krampfartigen Atemschock» gekommen. In Todesangst habe sie «unter einer heftigen Gemütsbewegung» reagiert und geschossen. Es habe sich um berechtigte Notwehr gehandelt. (sda)

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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Butzdi
25.03.2022 14:14registriert April 2016
Rotlichmillieu, Geldwäscherei, Drogenhandel, Bandenmässige Einschüchterung und Mord. New York? Amsterdam? Bangkok? Nein, Bottighofen TG.
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