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Bezirksgericht Arbon: Vergewaltiger schuldig gesprochen, 3 Jahre Haft

Bezirksgericht Arbon: Vergewaltiger schuldig gesprochen, 3 Jahre Haft

15.03.2022, 12:22
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Bild: tg.ch

Das Bezirksgericht Arbon hat einen 20-jährigen Mann wegen Vergewaltigung und versuchter sexueller Nötigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Öffentlichkeit und Medien waren wegen des Opferschutzes sowohl von der Verhandlung als auch von der Urteilseröffnung am 25. Februar ausgeschlossen. Es sollten keinerlei Rückschlüsse auf die Person des Opfers - eine noch minderjährige und bei der Tat schwangere Frau - gezogen werden können, heisst es in der Mitteilung des Gerichts vom Dienstag.

Mitte 2021 hatte die junge Frau eine Schlafgelegenheit gesucht. Sie fand Unterschlupf beim Beschuldigten, der aus dem Maghreb stammt. Irgendwann habe der Mann das sich wehrende Opfer im abgeschlossenen Zimmer gewürgt und zu Boden gedrückt. Eine Gegenwehr sei nicht mehr möglich gewesen, heisst es in der Schilderung des Gerichts. Danach habe der 20-Jährige die Frau vergewaltigt. Schliesslich gelang es ihr, aus dem Zimmer zu fliehen.

Glaubhafte Aussagen

An der Verhandlung hatte der Beschuldigte einen Freispruch verlangt. Das Gericht habe dessen Erklärungen aber als «widersprüchlich und unglaubhaft» beurteilt. Es stellte seinen Entscheid auf die «nachvollziehbaren, detaillierten und glaubhaften Aussagen» des Opfers ab. Es gebe keine Gründe, dass die Frau den Beschuldigten zu Unrecht beschuldigen sollte.

Bei der Strafzumessung hielt sich das Gericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil an den Antrag der Staatsanwaltschaft. Es berücksichtigte dabei, dass der Vorfall nur kurz gedauert hatte und der Mann «angesichts aller denkbar möglichen Tatvarianten einer Vergewaltigung» nicht besonders brutal vorgegangen war.

Die Frau habe eine grosse Schutzbedürftigkeit aufgewiesen, die vom Beschuldigten schamlos ausnutzt worden sei. Angesichts dessen Vorstrafen, der Delinquenz während der laufenden Strafuntersuchung sowie der Unbelehrbarkeit wurde die Freiheitsstrafe von drei Jahren unbedingt ausgesprochen. Zudem verwies ihn das Bezirksgericht für zehn Jahre des Landes. Dem Opfer wurde eine Genugtuung von 25'000 Franken zugesprochen. (aeg/sda)

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