Schweiz
Thurgau

Sechs Monate Fahrverbot nach einer 15 Meter langen Rechtswidrigkeit

Sechs Monate Fahrverbot nach einer 15 Meter langen Rechtswidrigkeit

29.08.2025, 12:0029.08.2025, 13:46

Mit einer Autofahrt von 15 Metern, trotz einmonatiger Aberkennung des deutschen Führerausweises, hat sich ein Deutscher weitere sechs Monate mit einem Fahrverbot eingebrockt. Der Gang bis ans Bundesgericht ändert nichts am Entscheid der Thurgauer Justiz.

ARCHIV - Une voiture roule en plein jour avec ses phares allumes sur une route cantonale vaudoise ce mercredi 4 decembre 2013 a Daillens, Vaud. Une modification de la loi sur la circulation routiere q ...
Eigentlich hätte der Deutsche gar nicht hinters Lenkrad sitzen dürfen. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Eigentlich hätte der Beschwerdeführer wegen einer mittelschweren Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz den ganzen Monat Februar im Jahr 2023 nicht einmal am Zündschlüssel eines Autos drehen dürfen.

Dennoch wechselte er auf dem Hafenareal von Romanshorn TG auf den Fahrersitz, nachdem ihn seine Partnerin von Amriswil dorthin gefahren hatte. Der Deutsche wollte das Auto auf die etwa 150 Meter entfernte Fähre lenken, aber nach maximal 15 Metern wurde er von einem Grenzmitarbeiter angehalten. Und das Thurgauer Strassenverkehrsamt entschied in der Folge, dass der Mann für seinen Rechtsbruch sechs weitere Monate nicht autofahren soll.

Frist verpasst

Das Thurgauer Verwaltungsgericht trat auf eine Beschwerde des Mannes nicht ein, weil er den Kostenvorschuss nicht innerhalb der Frist einzahlte. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Ob das Schreiben mit dem Fristverlängerungsgesuch rechtzeitig eingeworfen wurde, hat das Bundesgericht offen gelassen. So oder so sei die Beschwerde des Mannes nämlich abzuweisen – auch wenn er alle Fristen eingehalten hätte.

Das höchste Schweizer Gericht setzt sich mit der inhaltlichen Begründung der Vorinstanz auseinander, die diese trotz des Nichteintretens in ihrem Entscheid festhielt. Und es kommt zum Schluss, dass die minimale Dauer von sechs Monaten für den Führerausweisentzug nicht unterschritten werden könne – auch bei besonders leichten Fällen des Führens eines Motorfahrzeuges trotz Ausweisentzugs. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Die besten Bilder des ESAF 2025 in Mollis
1 / 35
Die besten Bilder des ESAF 2025 in Mollis

Der neue Schwingerkönig: Armon Orlik posiert mit Siegermuni Zibu.

quelle: keystone / gian ehrenzeller
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Verurteilter Neonazi wechselt das Geschlecht – um ins Frauengefängnis zu kommen
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
20 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
MainAccount
29.08.2025 14:29registriert Oktober 2020
Völlig verdienter Entzug, für jemanden der es nicht mal einen Monat schafft sich an die Regeln zu halten.
6313
Melden
Zum Kommentar
avatar
equus asinus
29.08.2025 15:47registriert November 2023
Und wenn er nur zum Fahrer wurde, weil sich seine Frau nicht getraut hat, auf die Fähre zu fahren, warum sonst sollte der Wechsel stattfinden, gehört ihr der Ausweis ebenfalls, wegen Nichtbeherrschens, entzogen.
3720
Melden
Zum Kommentar
20
Bundesanwaltschaft klagt Credit-Suisse und UBS an
Die Bundesanwaltschaft hat eine Mitarbeiterin der frühere Credit Suisse wegen Verdachts auf Geldwäscherei angeklagt. Zudem wirft sie der CS und dem Nachfolgeunternehmen UBS vor, die Straftat nicht verhindert zu haben.
Zur Story