Sechs Monate Fahrverbot nach einer 15 Meter langen Rechtswidrigkeit
Mit einer Autofahrt von 15 Metern, trotz einmonatiger Aberkennung des deutschen Führerausweises, hat sich ein Deutscher weitere sechs Monate mit einem Fahrverbot eingebrockt. Der Gang bis ans Bundesgericht ändert nichts am Entscheid der Thurgauer Justiz.
Eigentlich hätte der Beschwerdeführer wegen einer mittelschweren Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz den ganzen Monat Februar im Jahr 2023 nicht einmal am Zündschlüssel eines Autos drehen dürfen.
Dennoch wechselte er auf dem Hafenareal von Romanshorn TG auf den Fahrersitz, nachdem ihn seine Partnerin von Amriswil dorthin gefahren hatte. Der Deutsche wollte das Auto auf die etwa 150 Meter entfernte Fähre lenken, aber nach maximal 15 Metern wurde er von einem Grenzmitarbeiter angehalten. Und das Thurgauer Strassenverkehrsamt entschied in der Folge, dass der Mann für seinen Rechtsbruch sechs weitere Monate nicht autofahren soll.
Frist verpasst
Das Thurgauer Verwaltungsgericht trat auf eine Beschwerde des Mannes nicht ein, weil er den Kostenvorschuss nicht innerhalb der Frist einzahlte. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Ob das Schreiben mit dem Fristverlängerungsgesuch rechtzeitig eingeworfen wurde, hat das Bundesgericht offen gelassen. So oder so sei die Beschwerde des Mannes nämlich abzuweisen – auch wenn er alle Fristen eingehalten hätte.
Das höchste Schweizer Gericht setzt sich mit der inhaltlichen Begründung der Vorinstanz auseinander, die diese trotz des Nichteintretens in ihrem Entscheid festhielt. Und es kommt zum Schluss, dass die minimale Dauer von sechs Monaten für den Führerausweisentzug nicht unterschritten werden könne – auch bei besonders leichten Fällen des Führens eines Motorfahrzeuges trotz Ausweisentzugs. (sda)
