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Thurgau

Nachbarn auf offener Strasse erschossen: Täter wehrt sich gegen «kleine Verwahrung»

Nachbarn auf offener Strasse erschossen: Täter wehrt sich gegen «kleine Verwahrung»

19.02.2018, 16:4719.02.2018, 20:38
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Ein 63-jähriger Mann hat sich am Montag vor dem Thurgauer Obergericht gegen eine «kleine Verwahrung» gewehrt. Die erste Instanz hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren wegen Mordes und einer stationären Massnahme verurteilt. 2013 hatte der Schweizer einen Nachbarn auf offener Strasse erschossen.

Die Bluttat war der tödliche Abschluss eines seit Jahren schwelenden Nachbarschaftsstreits in einer Thurgauer Gemeinde. Die beiden Männer wohnten im gleichen Hochhaus, das Opfer direkt über dem Beschuldigten. Er fühlte sich vom Deutschen terrorisiert: Dieser mache dauernd Lärm.

Allerdings war er der einzige, der je diesen Lärm wahrnahm. Auch wenn jemand in seiner Wohnung war, hörte er nichts davon. So erhielt der Beschuldigte denn auch nirgends die erhoffte Unterstützung, obwohl er sich wiederholt an die Verwaltung und andere Stellen wandte.

Im Gegenteil: Von der Schlichtungsstelle wurde er angewiesen, sich eine neue Wohnung zu suchen. Am Morgen des Zügeltags schritt er zur Tat.

Mehrmals auf Opfer geschossen

Was sich zutrug, darüber gehen die Schilderungen von Anklage und Verteidigung weit auseinander. Gemäss Staatsanwältin steckte der Beschuldigte am 29. Oktober 2013 kurz vor 6 Uhr früh den mit sechs Schuss geladenen Revolver ein, verliess das Haus, wartete, bis der Nachbar herauskam, um zur Arbeit zu gehen, und folgte ihm zu dessen Auto.

Er schoss ein erstes Mal, als der Mann einsteigen wollte. Als der Verletzte die Flucht ergriff, feuerte der Täter weitere Schüsse auf ihn ab. Schliesslich brach das Opfer zusammen. Am nächsten Tag starb der 53-Jährige im Spital. Der Schütze stellte sich wenig später selbst. Er sitzt seither in Haft.

Das Bezirksgericht Arbon verurteilte den Schweizer im März 2017 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Zudem ordnete es eine stationäre therapeutische Massnahme an, das heisst, der Mann muss sich in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen.

Wegen mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz wurde der Beschuldigte zudem zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Er war nicht berechtigt, eine Waffe zu tragen. Der Witwe des Opfers hat er eine Genugtuung von 100'000 Franken zu bezahlen.

Kurzschlusshandlung

Das Gericht war vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Beschuldigte zog das Urteil weiter ans Obergericht. Am Montag fand in Frauenfeld die Berufungsverhandlung statt.

Der Beschuldigte sei nach schlafloser Nacht, alkoholisiert und voller Angst vor dem Umzug, ins Freie gegangen, um sich selbst das Leben zu nehmen, sagte der Verteidiger vor Gericht. Als er auf den Nachbarn getroffen sei, sei es zu einer Kurzschlusshandlung gekommen.

Er forderte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung mit einer maximalen Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren, die Busse sei bedingt auszusprechen. Auf eine stationäre Massnahme sei zu verzichten. Die Arbeit der Gutachterin kritisierte der Verteidiger als fehlerhaft, und er verlangte ein neues Gutachten. Der Witwe sei eine Genugtuung von 30'000 Franken zu gewähren.

Erhebliche Rückfallgefahr

Die Staatsanwältin fordert die Abweisung der Berufung. Der Beschuldigte habe die Tötung des Nachbarn geplant. «Er tötete aus Ekel und Hass. Er wollte Rache üben», sagte sie. Erst ein Jahr nach der Tat sei er mit der Version des Suizids gekommen.

In der psychiatrischen Begutachtung ist dem Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen, paranoiden und schizoiden Zügen diagnostiziert worden. Zudem habe er ein Alkoholproblem. Die Rückfallgefahr für weitere Straftaten sei erheblich, sagte die Staatsanwältin.

Im Schlusswort sagte der Beschuldigte, die Sache sei «dumm gelaufen». Er sei jahrelang terrorisiert worden und müsse nun ins Gefängnis. Für die Hinterbliebenen tue es ihm leid.

Das Urteil wird schriftlich eröffnet. (sda)

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