Schweiz
Türkei

Feuerwerk gegen türkisches Konsulat geworfen

Feuerwerk gegen türkisches Konsulat in Zürich geworfen

18.01.2017, 09:5218.01.2017, 10:27

Unbekannte haben in der Nacht auf Mittwoch Feuerwerkskörper gegen das türkische Konsulat in Zürich geworfen. Verletzt wurde niemand, wie die Kantonspolizei am Mittwoch mitteilte.

Grossandrang von Wahlberechtigten vor dem Konsulat der Tuerkei in Zuerich am Donnerstag, 14. Mai 2015. Am 7. Juni 2015 finden in der Tuerkei Parlamentswahlen statt. (KEYSTONE/Walter Bieri)

Turks li ...
Grossandrang bei den türkischen Parlamentswahlen vor dem Konsulat der Türkei, aufgenommen am 14. Mai 2015.Bild: KEYSTONE

Kurz nach Mitternacht zündeten Unbekannte mehrere Feuerwerkskörper und warfen diese über die Weinbergstrasse hinweg an die Fassade des Konsulats. Die Feuerwerkskörper verschmutzten den Putz und zerbrachen ein Fenster. Das Bundesamt für Polizei FEDPOL übernimmt die Ermittlungen.

(gin/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Staatsanwaltschaft eröffnet Strafuntersuchung zu Gondelunglück in Engelberg
Nach dem tödlichen Gondelabsturz am Titlis hat die Nidwaldner Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet. Im Fokus steht die Frage, ob starke Winde und mögliche Fehlentscheide zum Unglück führten.
Das tragische Gondelunglück von Engelberg wird zum Fall für die Justiz: «Wir haben eine Strafuntersuchung eröffnet», bestätigte der Nidwaldner Oberstaatsanwalt André Wolf gegenüber der «NZZ». Dies war erwartet worden: Ein solches Vorgehen ist bei Unglücken mit Todesfolge Standard. Damit soll geklärt werden, ob menschliches Fehlverhalten zum Unglück geführt hat. Noch ist offen, ob es zu einer Anklage kommt – etwa wegen fahrlässiger Tötung.
Zur Story