Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge und die Unterstützungsmassnahmen um ein weiteres Jahr verlängert. Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei auf absehbare Zeit nicht zu erwarten, begründete die Regierung den Entscheid.
Der Schutzstatus S werde deshalb nicht vor dem 4. März 2024 aufgehoben, sofern sich die Lage bis dahin nicht grundlegend ändere. Damit wolle der Bundesrat Klarheit schaffen für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und die Arbeitgeber, teilte er am Mittwoch mit.
Der Bundesrat hatte im vergangenen März erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert. Bisher wurde der Status rund 68'000 Personen gewährt.
Verlängert werden auch die spezifischen Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S. Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr daran. Zudem hat der Bundesrat die Kantone angewiesen, die Ausweise für Schutzsuchende entsprechend anzupassen.
Die Verlängerung entspricht laut Bundesrat auch dem Vorgehen der EU. Diese habe Mitte Oktober mitgeteilt, dass sie aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine von einer Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis im Frühjahr 2024 ausgehe.
Der Schutzstatus S gewährt den vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Geflüchteten ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht. Sie können ihre Familienangehörigen nachziehen und haben wie vorläufig Aufgenommene Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung.
Kinder können zur Schule gehen. Erwachsene dürfen sofort eine Erwerbsarbeit aufnehmen - ob als Angestellte oder als Selbstständige. Wer einen Schutzstatus S hat, darf zudem ohne Bewilligung reisen.
Der Schutzstatus S gilt so lange, bis ihn der Bundesrat wieder aufhebt. Das ist der Fall, wenn die Lage in der Ukraine nachhaltig stabil ist. Dabei handelt es sich um einen «rückkehrorientierten Status».
Der Bund schafft die Voraussetzungen für eine künftige Rückkehr und ergreift Massnahmen in Zusammenarbeit mit Heimat-, Herkunftsstaaten, anderen Aufnahmestaaten oder internationalen Organisationen, um die Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr der schutzsuchenden Personen zu schaffen.
Das Instrument des vorübergehenden Schutzes wurde in den 1990er-Jahren im Kontext der Jugoslawienkriege geschaffen, als die Schweiz mit einem Zustrom von schutzsuchenden Personen konfrontiert war. Seit der Totalrevision des Asylgesetzes von 1998 ist das Schutzsystem im Gesetz geregelt. Benutzt hat es der Bundesrat zuvor aber noch nie.
(aeg/sda)