Weiterhin erreichen täglich rund 800 Flüchtende aus der Ukraine die Schweiz. Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) gingen bisher 43'000 Asylgesuche ein. Davon haben 31'500 Personen den Schutzstatus erhalten.
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Solange die Ukrainerinnen noch über keinen S-Status verfügen, erhalten sie weder Sozialhilfe, noch können sie andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Zum Problem wird das insbesondere für Gastfamilien, die ukrainische Menschen bei sich aufgenommen haben. In den vergangenen Tagen wurde Kritik laut, dass sie sich von den Behörden alleingelassen fühlen. Nebst dem zur Verfügung stellen von Platz müssen sich Private auch um administrative Aufgaben kümmern und finanziell für die Geflüchteten aufkommen.
Das soll sich künftig ändern, versprach David Keller, Leiter Krisenstab Asyl im SEM am Donnerstag vor den Medien. Die Situation sei herausfordernd, aber langsam pendle sich eine Normalisierung ein. Ausser in Zürich würden die Asylgesuche innert 5 bis 10 Tagen verarbeitet.
Ein Problem sei, dass derzeit ein starkes Ungleichgewicht bei der Verteilung der Geflüchteten auf die Kantone herrscht. «Normalerweise kommen Flüchtende in der Schweiz an und melden sich bei einem Bundesasylzentrum. Danach werden sie proportional auf einen Kanton verteilt», erklärt Keller. Im Fall der Ukrainerinnen sei dies aber nicht so. Da sie mit ihren biometrischen Pässen frei in die Schweiz einreisen könnten und viele bei Verwandten oder Bekannten unterkämen, komme es zu einer grossen Disproportionalität zwischen den Kantonen.
Schwierig werde das, sobald Kinder eingeschult werden müssen, oder die Menschen Sozialhilfe brauchen, sagte Gaby Szöllösy, die Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Einige Kantone hätten 50 oder gar 100 Prozent mehr Menschen aufgenommen als sie auf Grund des Proporzes – entsprechend ihrer Einwohnerzahl – aufnehmen müssten. Dazu gehörten Basel, Bern, das Tessin oder der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Auch einige Städte und Gemeinden seien stark belastet, darunter die Stadt Zürich.
Um dem entgegenzuwirken, werde sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe beim Vermitteln von privaten Unterkünften am Verteilproporz ausrichten. Gewisse Personen, also Mitglieder von Kernfamilien, würden aber entsprechend ihrer Bedürfnisse zusammengeführt. Auch Vulnerable, die in Gruppen kämen, sollten zusammenbleiben können.
«Für alle anderen ist es grundsätzlich zumutbar, nicht nach ihren Wünschen zugeteilt zu werden», sagte Keller. Und: «Je mehr der Verteilschlüssel verletzt wird, desto mehr müssen wir in diesen Fällen restriktiv sein.» Das gelte etwa für Verwandte und Bekannte im weiteren Kreis, etwa Geschwister, Onkel und Tanten.
Geflüchtete aus der Ukraine, die sich in der Schweiz noch nicht registriert haben, erhalten ein neues Instrument dafür. Über ein spezielles Portal können Termine in einem der Bundesasylzentren online gebucht werden.
Das Angebot auf dem Portal «RegisterMe» gilt für Menschen aus der Ukraine, die bereits in der Schweiz angekommen, aber noch nicht registriert sind, wie das SEM am Donnerstag mitteilte. Es bringe allen Beteiligten Vorteile.
Das SEM könne die Zahl der Registrierungen besser auf die Bundesasylzentren verteilen. Und Ukrainerinnen und Ukrainer müssten dank Online-Terminbuchung keine Wartezeiten mehr vor den Zentren verbringen. Das Verfahren funktioniere ähnlich wie jenes für die Impfung gegen Covid-19, sagte SEM-Sprecher Daniel Bach. (sar/sda)