Die Strassenverkehrsämter haben 2024 in der Schweiz 86'995 Fahrausweise entzogen. Das entspricht einer Zunahme um 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) am Donnerstag mitteilte. Wenig überraschend: Am häufigsten verlieren Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen das «Permis», weil sie zu stark aufs Gaspedal drücken oder zu tief ins Glas schauen.
Meistens sind auch ein Tempo- und Alkoholrausch im Spiel, wenn ausländische Fahrausweise aberkannt werden. Für das vergangene Jahr sticht aber vor allem eine Entwicklung ins Auge: Um 34,3 Prozent (von 2516 auf 3380) zugenommen haben die Aberkennungen aufgrund einer «nicht bestandenen Prüfung», wie das Astra schreibt.
Dazu muss man wissen: Die Ausweise von Lenkerinnen und Lenkern aus den EU/Efta-Staaten werden automatisch anerkannt und gegen einen schweizerischen umgetauscht. Personen aus Drittstaaten hingegen müssen innert eines Jahres eine Kontrollfahrt absolvieren, damit sie auf Schweizer Asphalt herumfahren dürfen. Wer durch diesen Test rasselt, darf sich nicht mehr ans Steuer setzen.
Woher rührt diese Zunahme um 34,3 Prozent? Das Bundesamt für Strassen geht davon aus, dass dies mit den Ukrainern und Ukrainerinnen zu tun hat, die nach der russischen Angriffskrieg in die Schweiz geflüchtet sind.
Seit April letzten Jahres gilt auch für Menschen mit Schutzstatus S die einjährige Umtauschfrist. Zuvor erhielten die Geflüchteten zwei Jahre Zeit, um ihren Fahrausweis in einen schweizerischen umzuwandeln. Deswegen mussten im letzten Jahr plötzlich Tausende Ukrainerinnen und Ukrainer zu einer Kontrollfahrt antraben.
«Durch die Zunahme an Fahrten ist auch die absolute Zahl der nicht bestandenen Kontrollfahrten gestiegen», sagt Peter Hotz vom Strassenverkehrsamt Zürich. Auch Franz Steinberger, Abteilungsleiter Administrativmassnahmen vom Strassenverkehrsamt Luzern bestätigt: Im letzten Jahr wurden vermehrt Menschen aus der Ukraine zu einer Kontrollfahrt aufgeboten. Ein Teil davon bestand den Test nicht.
Für immer und ewig sind die Ausländer aus Drittstaaten, die bei der Kontrollfahrt scheitern, nicht von hiesigen Strassen verbannt. Sie können einen Lernfahrausweis beantragen und die Schweizer Fahrprüfung absolvieren, wenn sie wieder automobil werden möchten.
Quelle? Der tägliche Wahnsinn auf den Strassen.
Es muss endlich ein Umdenken stattfinden. Ein Führerausweis ist kein Grundrecht. Personen die eine Gefahr im Strassenverkehr darstellen müssen kein Auto fahren und sollen das auch nicht dürfen (sei dies weil sie die Strassenverkehrsregel nicht befolgen wollen/können, vom Charakter nicht geeignet sind ein tonnenschweres Gefährt durch bewohnte Gebiete zu steuern, oder schlicht weil sie im Alter weder eine genügende Reaktionszeit, noch die Fähigkeit einen anständigen Schulterblick mit oft erforderlichem Drehwinkel von über 120° durchzuführen haben).