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Rückstände im Trinkwasser: Chlorothalonil-Produkte sind per sofort verboten

Rückstände im Trinkwasser: Chlorothalonil-Produkte sind per sofort verboten

12.12.2019, 07:1912.12.2019, 09:40
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Produkte, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, werden in der Schweiz verboten. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entzieht die Zulassung für das Inverkehrbringen solcher Produkte mit sofortiger Wirkung. Ab dem 1. Januar 2020 dürfen die Produkte nicht mehr verwendet werden. Das teilte das BLW am Donnerstagmorgen mit.

Bei Metaboliten oder Abbauprodukten von Chlorothalonil kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie die Gesundheit gefährden. Die EU hat den Wirkstoff bereits länger als vermutlich kanzerogen eingestuft.

Zu hohe Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser hatten im Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der Bund leitete daraufhin ein Verfahren zum Verbot des Fungizids ein.

Seit den 70er-Jahren wird Chlorothalonil in der Landwirtschaft eingesetzt. (Symbolbild)
Seit den 70er-Jahren wird Chlorothalonil in der Landwirtschaft eingesetzt. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung konnten Hersteller und Umweltschutzorganisationen ihre Meinung kundtun. Die Industrie legte neue Daten von anerkannten Laboratorien betreffend die Toxizität gewisser Abbauprodukte vor.

Was ist Chlorothalonil?
Der Wirkstoff Chlorothalonil wird in der Landwirtschaft seit den Siebzigerjahren als Fungizid eingesetzt, etwa beim Anbau von Kartoffeln, Getreide und Gemüse. Abbauprodukte können ins Grundwasser und somit auch ins Trinkwasser gelangen.

Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab laut Mitteilung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss.

Somit seien auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen, schreibt das BLW. Weil zu erwarten sei, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, sei es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren. (sda)

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68 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Zeit_Genosse
12.12.2019 08:39registriert Februar 2014
Für die CH schon fast im Rekordtempo eilen wir mit dem Verbot der EU hinterher und sind bei der Umsetzung sogar etwas schneller. Aber ehrlich, nur weil die EU das Verbot aussprach sind unsere Behörden aktiv geworden und nach intensiven Messungen des Stoffes (jene der EU sind ja nicht glaubhaft!?) zum gleichen Resultat gekommen. Wenn es die hiesige Landwirtschaft tangiert, tolerieren wir so einiges Gift und es bewegt sich nur etwas auf Druck von aussen. Nicht besonders vertrauensbildend und ein spezielles Umweltverständnis. Österreich z.B. hat Glyphosat bereits verboten. Das ist progressiv.
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Hummingbird
12.12.2019 09:05registriert Juni 2019
Mal ein weiser Entscheid. Jetzt einfach mit all den anderen krebserregenden Stoffen das Selbe machen.
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nuhresideeli
12.12.2019 08:04registriert September 2017
Sieht so einem Traumjob in der Natur aus?
Endlich wird mal gehandelt, und erst noch schnell.
Chapeau
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