Produkte, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, werden in der Schweiz verboten. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entzieht die Zulassung für das Inverkehrbringen solcher Produkte mit sofortiger Wirkung. Ab dem 1. Januar 2020 dürfen die Produkte nicht mehr verwendet werden. Das teilte das BLW am Donnerstagmorgen mit.
Bei Metaboliten oder Abbauprodukten von Chlorothalonil kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie die Gesundheit gefährden. Die EU hat den Wirkstoff bereits länger als vermutlich kanzerogen eingestuft.
Zu hohe Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser hatten im Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der Bund leitete daraufhin ein Verfahren zum Verbot des Fungizids ein.
Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung konnten Hersteller und Umweltschutzorganisationen ihre Meinung kundtun. Die Industrie legte neue Daten von anerkannten Laboratorien betreffend die Toxizität gewisser Abbauprodukte vor.
Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab laut Mitteilung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss.
Somit seien auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen, schreibt das BLW. Weil zu erwarten sei, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, sei es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren. (sda)
Zeit_Genosse
Hummingbird
nuhresideeli
Endlich wird mal gehandelt, und erst noch schnell.
Chapeau