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Gericht gibt Waadtländer FDP-Politiker im Streit mit Tamedia recht

Pascal Broulis, conseiller aux Etats vaudois, pose proche de l'autoroute A1 apres une conference de presse "OUI a la 3eme voie - Assurer le futur des routes nationales" le mercredi 16 o ...
Pascal Broulis: Seine Persönlichkeitsrechte wurden gemäss dem Gericht verletzt.Bild: keystone

Gericht gibt Waadtländer FDP-Politiker im Streit mit Tamedia recht

20.02.2025, 16:1020.02.2025, 18:12
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Das Medienhaus Tamedia hat nach Ansicht eines Zivilgerichts in Lausanne die Persönlichkeitsrechte des Waadtländer FDP-Politikers Pascal Broulis verletzt. Für den früheren Waadtländer Staatsrat und heutigen Ständerat bedeutet das Urteil einen Sieg nach jahrelangem Rechtsstreit.

Der Anwalt Broulis' informierte am Donnerstag in einer Mitteilung über den Richterspruch vom Vortag. Konkret ging es in dem Fall um Artikel aus dem Jahr 2018 im «Tages-Anzeiger» und anderen Publikationen von Tamedia. Insgesamt hatte Broulis neun Artikel beanstandet, fünf davon bewertete das Gericht als persönlichkeitsverletzend.

Die Artikel suggerierten gemäss Urteil unter anderem, dass Broulis, damals Waadtländer Finanzdirektor, einem Vertrauten sowie seiner Parteikollegin Isabelle Moret steuerliche Vorteile gewährt habe. Moret war damals Nationalrätin und ist heute Mitglied der Waadtländer Kantonsregierung.Zudem ging es in den Artikeln auch um Reisen Broulis' nach Russland und den Schulbesuch seines Sohnes in Lausanne statt am Wohnort der Familie.

Ein symbolischer Franken

Die Zivilklage richtete sich auch gegen den Autor der Artikel und betraf dessen Aussagen zu Broulis in der Sendung «Infrarouge» des Westschweizer Fernsehens RTS. Auch diese Äusserungen wertete das Gericht als persönlichkeitsverletzend. Der Journalist arbeitet mittlerweile nicht mehr für Tamedia.

Das Gericht verurteilte die TX Group, zu der Tamedia gehört, unter anderem dazu, seinen Schluss auf der Frontseite der Zeitungen, in denen die Artikel erschienen, zu veröffentlichen. Das Unternehmen und der Autor der Artikel müssen Broulis symbolisch mit einem Franken für immaterielle Schäden entschädigen.

Die TX Group nahm auf Anfrage zunächst keine Stellung zum Urteil. Der Anwalt des Journalisten sagte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, er müsse sich mit seinem Mandanten absprechen, bevor man über einen Weiterzug des Urteils entscheiden und einen Kommentar abgeben könne.

Broulis hatte seine Zivilklage bereits 2019 eingereicht. In der Folge scheiterten mehrere Schlichtungsversuche. Der Prozess in dem Fall fand schliesslich im Mai statt. (sda/lyn)

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