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Parlament streicht Ausnahmeklausel für Bundesrat bei Waffenexporten

Keine Ausnahmeklausel mehr für Bundesrat bei Waffenexporten – trotz Warnung Parmelins

Die Initianten ziehen die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrekturinitiative)» zurück. Dies, nachdem am Mittwoch auch der Nationalrat die Ausnahmeklausel für den Bundesrat gestrichen hat.
15.09.2021, 11:0015.09.2021, 16:48
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Heute sei ein grosser Tag für eine glaubwürdige Schweizer Friedenspolitik, teilte die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer nach dem Entscheid des Nationalrats mit. «Da der Gegenvorschlag ein guter Kompromiss darstellt, sieht die Allianz von einer Volksabstimmung ab und zieht die Korrektur-Initiative zurück».

ARCHIV -- ZUR KEYSTONE-SDA-MELDUNG ZUR KORREKTUR-INITIATIVE GEGEN WAFFENEXPORTE STELLEN WIR IHNEN AM DIENSTAG, 11. DEZEMBER 2018, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -- 70 Sturmgewehr 90 haben in di ...
Bild: KEYSTONE

Zwei überraschende Entscheide

Der Rückzug der Initiative ist die logische Folge auf zwei überraschende Entscheide im Parlament. In der Sommersession verschärfte der Ständerat den Gegenentwurf des Bundesrats deutlich. Der Bundesrat wollte sich weiterhin das Recht einräumen, unter bestimmten Bedingungen Exporte in Eigenregie bewilligen zu können. Der Ständerat strich diesen Passus – knapp mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Schon damals kündigten die Initianten an, die Volksinitiative zurückzuziehen, sollte sich der Nationalrat dem Ständerat anschliessen. Am Mittwoch hat sich in der grossen Kammer nun ein Minderheitsantrag durchgesetzt, der genau diese Bedingung erfüllte.

Der Entscheid im Nationalrat fiel mit 96 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen. In der Gesamtabstimmung wurde der Gegenvorschlag in der grossen Kammer mit 110 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen gutgeheissen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Parmelin warnt vor dem Schritt

Dass es eng werden könnte, realisierte wohl auch der Bundesrat. Mit aller Deutlichkeit argumentierte Bundespräsident Guy Parmelin am Mittwoch für die Beibehaltung der Ausnahmeklausel. Der Bundesrat «will diese Möglichkeit» erklärte er – und diese Möglichkeit sei auch eine Notwendigkeit für die Sicherheits- und Aussenpolitik der Schweiz. «Mit der Abweichungskompetenz kann der Bundesrat rasch handeln, wenn es um die Wahrung von übergeordneten Interessen der Schweiz geht», erklärte er. «Diese Flexibilität brauchen wir – auch für unsere Exportpolitik.»

Bundesratspraesident Guy Parmelin spricht zur Grossen Kammer an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 15. September 2021 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Parmelin argumentierte für die Beibehaltung der Ausnahmeklausel.Bild: keystone

Werde dem Bundesrat diese Kompetenz genommen, seien zudem Offset-Geschäfte gefährdet, die Rechtssicherheit könne nicht mehr garantiert werden, und Waffenproduzenten könnten die Schweiz verlassen. «Diese Produzenten sind jedoch absolut sakrosankt, wenn es um die Sicherheit der Schweiz geht», erklärte Parmelin.

Kehrtwende nach 2019

Tatsächlich ist der Entscheid des Parlaments eine Kehrtwende. Nachdem der Bundesrat 2018 den Export von Schweizer Waffen in Bürgerkriegsländer wieder erlauben wollte, wurde von mehreren Seiten gefordert, den Handlungsspielraum des Bundesrats bei den Kriegsmaterialexporten einzuschränken. Trotzdem entschied sich das Parlament in der Frühjahrssession 2019 gegen neue Richtlinien. Diesen Beschluss hat das Parlament nun revidiert. (saw/sda)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Andi Weibel
15.09.2021 11:05registriert März 2018
Es gibt natürlich noch viel zu verbessern. Aber heute darf man ein kleines bisschen stolz auf das Parlament sein. Endlich ein Entscheid, wie er sich für die humanitäre Schweiz, den Depositarstaat der Genfer Konventionen und ein neutrales Land gehört.
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inVain
15.09.2021 11:03registriert Mai 2017
Ein guter Tag
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Binnennomade
15.09.2021 11:05registriert Juli 2016
Wo ist der Artikel zu finden? Ich sehe irgendwie nur den Titel und dann zwei knappe Sätze als Lead. 🤔
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