Für Crans-Montana wird kein Sonderermittler eingesetzt
Das Wallis verzichtet auf einen ausserordentlichen Staatsanwalt zur Brandkatastrophe von Crans-Montana in der Silvesternacht. Die Walliser Staatsanwaltschaft führt die Strafuntersuchung mit einem verstärkten Team weiter. Sie betont, dass die Ermittlungen voranschreiten.
«Das Büro ist zum Schluss gekommen, dass es keinen objektiven oder rechtlichen Grund gibt, der die Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts rechtfertigt», schreibt die Staatsanwaltschaft in einer von Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud unterzeichneten Medienmitteilung vom Freitag. Die Staatsanwaltschaft sei am 19. Januar zusammengekommen, um über dieses Gesuch zu entscheiden, das von mehreren Anwälten der Opferfamilien eingereicht worden war.
Weiter heisst es, die Zentrale Dienststelle der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, der das Dossier übertragen wurde, sei zuständig für Fälle von besonderer Bedeutung - insbesondere für Straftaten im Zusammenhang mit Grossereignissen oder ausserordentlichen Ereignissen mit grosser medialer Resonanz.
Kritik an Verfahren
Wie in der Mitteilung erinnert wird, haben sich bislang fast 130 Privat- und Zivilkläger konstituiert. Sie werden von rund 50 Anwälten vertreten, von denen mehrere die Einsetzung eines ausserkantonalen Magistraten gefordert hatten.
Eine Waadtländer Anwältin hatte Mitte Januar offiziell ein entsprechendes Gesuch eingereicht, gestützt auf das Walliser Gesetz, das dies bei einem «wichtigen Grund» erlaubt. Sie begründete dies unter anderem mit dem «beispiellosen Ausmass des Dramas» - mit 40 Toten und 116 Verletzten.
Ähnliche Forderungen - oft verbunden mit Kritik und teils auch Rücktrittsforderungen an Generalstaatsanwältin Pilloud - fanden seit der Katastrophe ein breites Medienecho. Mehrere Anwälte äusserten sich dazu nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Frankreich und Italien, dem zweitstärksten von der Tragödie betroffenen Ausland.
«Entscheid gerechtfertigt»
Die drei Anwälte der Besitzer der Bar «Le Constellation» hatten die Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts nicht verlangt. Sie waren der Ansicht, die Staatsanwaltschaft verfüge über die Mittel, um die Untersuchung zu führen. Allerdings hätten sie sich «besorgt» über die Fähigkeit gezeigt, dem Druck standzuhalten, sowie über eine gewisse «Durchlässigkeit» zwischen Justiz- und politischen Behörden.
Zu den Kritikern der Staatsanwaltschaft gehörte auch der Anwalt mehrerer Opferfamilien, Romain Jordan. Er erklärte am Freitag, der Entscheid, keinen ausserordentlichen Staatsanwalt zu ernennen, sei «nicht überraschend und sachlich gerechtfertigt».
Das Verfahren müsse vorankommen. «Wir müssen die ersten Einvernahmen der Beschuldigten so schnell wie möglich abschliessen. Das ist eine Frage des Respekts gegenüber den Opfern und ihren Familien», schrieb Jordan in einem Communiqué.
Mehr Personal beantragt
Zur Erinnerung: Das aktuell zuständige Team besteht aus vier Staatsanwältinnen sowie Gerichtsschreibern und Sekretariaten. «Die Einstellung zusätzlichen Personals auf Grundlage der finanziellen Unterstützung durch den Staatsrat ist im Gang», betont die Staatsanwaltschaft.
Jordan begrüsste dies: «Wir begrüssen die verstärkten Ressourcen der Walliser Staatsanwaltschaft und hoffen, dass sie es ermöglichen, die nächsten notwendigen Untersuchungshandlungen ohne Verzögerung durchzuführen. Auch die Prüfung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Aufsichtsbehörden des Betriebs 'Le Constellation' muss unverzüglich erfolgen.»
Barbetreiber einzige Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft betont, die Untersuchung zur Klärung der Umstände des Brandes vom 1. Januar «schreitet voran». Es seien «verschiedene Ermittlungsmassnahmen» umgesetzt worden, darunter die Einvernahmen der Betreiber der Bar.
Die beiden Befragungen hätten jeweils mehr als zehn Stunden gedauert und sowohl die persönliche Situation als auch die Umstände des Dramas, Sicherheitsmassnahmen und durchgeführte Arbeiten betroffen. Die Gespräche seien «in Anwesenheit von rund dreissig Rechtsvertretern» geführt worden, von denen einige Fragen hätten stellen können. «Alle werden dies bei späteren Anhörungen tun können», heisst es weiter.
Zum aktuellen Stand der Ermittlungen bleiben die Barbesitzer Jacques und Jessica Moretti, die wegen «fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandverursachung» verdächtigt werden, die einzigen Beschuldigten in der Affäre. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sda)
