Schweiz
Wallis

Crans-Montana: Weshalb Moretti trotz Vorstrafen eine Bar eröffnen konnte

Weshalb Jacques Moretti im Wallis trotz Vorstrafen eine Bar eröffnen durfte

Wer in der Schweiz ins Gastrobusiness einsteigt, muss einen Strafregisterauszug vorlegen. Trotz einer Verurteilung in Frankreich erhielt der Betreiber der Unglücksbar von Crans-Montana eine Betriebsbewilligung. Wie ist das möglich?
21.01.2026, 14:2521.01.2026, 14:25
Kari Kälin / ch media

Drei Wochen sind vergangen seit der verhängnisvollen Silvesternacht in der Bar Le Constellation in Crans-Montana. 40 Personen starben, 116 erlitten schwere Brandverletzungen. Noch immer beherrscht das Drama die Schlagzeilen. Die unvorteilhafte Vorgeschichte des aus Korsika stammenden Jacques Moretti ist allgemein bekannt. In Frankreich wurde der Betreiber und Besitzer der Unglücksbar 2008 wegen Förderung der Prostitution zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, vier Monate davon unbedingt. Laut diversen französischen Medienberichten durfte er deswegen kein Unternehmen führen.

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Jacques Moretti und seine Ehefrau auf dem Weg zu einer Befragung bei der Walliser Staatsanwaltschaft.Bild: keystone

Das wirft die Frage auf: Wie kommt es, dass ein vorbestrafter Franzose in der Schweiz ins Gastrogewerbe einsteigen kann? In gut föderalistischer Manier unterscheiden sich die Gesetze von Kanton zu Kanton. Einige Kantone erwähnen explizit, dass Verstösse im Zusammenhang mit dem Gastgewerbe, gegen das Ausländer- oder Arbeitsgesetz oder Drogendelikte explizite Hinderungsgründe sind. Schweizweit gilt jedoch der Grundsatz: Ohne guten Leumund darf niemand ein Restaurant oder eine Bar eröffnen. Das Einfordern von Strafregisterauszügen ist Standard.

Zuständig für den Vollzug im Kanton Wallis sind die Gemeinden. Hat Crans-Montana den französischen Strafregisterauszug von Moretti gesehen? Mit Verweis auf die laufende Untersuchung beantwortet die Gemeinde diese Frage nicht.

Verurteilungen der letzten zwei Jahre relevant

Ein Blick in die damals gültigen Regeln des Kantons Wallis zeigt: Moretti musste zwar einen Strafregisterauszug vorweisen, doch seine kriminelle Vergangenheit wäre nicht ins Gewicht gefallen. Der Grund: Die Gemeinden konnten Bewilligungen nur bei Verurteilungen verweigern, die in den zwei Jahren vor der Gesuchseinreichung erfolgt waren.

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Das Betreiberpaar Jacques und Jessica Moretti.Bild: keystone

Das bedeutet: Moretti durfte in Crans-Montana völlig zu Recht Gäste bewirten. Offen bleibt die Frage, ob die Förderung der Prostitution grundsätzlich ein Grund gewesen wäre, Moretti vom Gastgewerbe auszuschliessen. Man müsse jeden Fall individuell beurteilen, teilt die kantonale Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit mit.

Gedanken zur Tragödie von Crans-Montana macht sich derweil auch Gastrosuisse. Verbandspräsident Beat Imhof sagt, man sollte prüfen, die Vorgaben zum Brandschutz und deren Vollzug national zu vereinheitlichen. «Dann könnten wir als Verband den Mitgliedern mit einheitlichen Schulungen helfen», so Imhof. Seiner Ansicht nach würde es zudem Sinn machen, bei Ausländern, die noch nicht lange in der Schweiz sind und eine Betriebsbewilligung beantragen, einen Strafregisterauszug aus dem vorherigen Wohnsitzstaat zu verlangen. (aargauerzeitung.ch)

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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c_meier
21.01.2026 15:08registriert März 2015
Könnte ja auch sein, dass die Bewilligung offiziell auf seine Frau läuft. Kommt da kein Journalist drauf?
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Chluisi
21.01.2026 17:37registriert August 2024
Langsam wird es peinlich.Nie und nimmer glaube ich daran, dass alle Beizer in Kontakt-Bars (Hells Angels), Sisha bars oder sonstigen Bars, Nightclubs oder sonstigen Beizen in der CH oder sonstwo in Europa keinen Strafregisterauszug haben.
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