Bundesrat setzt Sanktionen gegen Russland um – so sehen diese aus
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Nachdem der Bundesrat am 28. Februar angesichts der fortschreitenden Militärintervention Russlands in der Ukraine entschied, die Sanktionspakete der EU zu übernehmen, sind die darin enthaltenen Massnahmen nun vollständig umgesetzt.
Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Die Änderungen treten am 4. März um 18.00 Uhr in Kraft und sind dann auf der untenstehenden Webseite einsehbar. Dies teilt der Bundesrat mit.
Folgende Sanktionen werden erhoben:
- Neu wird die Ausfuhr sämtlicher doppelt verwendbarer Güter nach Russland unabhängig vom Endverwendungszweck oder dem Endverwender verboten.
- Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, untersagt.
- In diesem Zusammenhang wird auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder das Bereitstellen von Finanzmitteln verboten.
- Die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Dienstleistungen im Ölsektor nach Russland ist nicht mehr erlaubt.
- Zudem wird die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden können, untersagt.
- Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste und Finanzhilfen sind ebenfalls verboten.
- Öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Russland bereitzustellen, ist verboten.
- Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen.
- Auch sind Transaktionen mit der russischen Zentralbank nicht mehr erlaubt.
- Der Bundesrat hat auch die Übernahme von Sanktionen im Finanzbereich beschlossen, welche die EU am 1. März 2022 verabschiedet hat, inklusive der entsprechenden Ausnahmen. Hiervon betroffen ist insbesondere das internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT.
(aeg)
