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Beschwerde von Twint gegen die Finanzmarktaufsicht ist erfolglos

Schweizer Bezahl-App Twint kommt für iOS (iPhone) und Android
Twint ist ein bewilligungspflichtiges Schweizer Online-Zahlungssystem.Bild: Twint

Beschwerde von Twint gegen die Finanzmarktaufsicht ist erfolglos

04.02.2025, 12:0005.02.2025, 07:48
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Twint ist ein nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz bewilligungspflichtiges Zahlungssystem. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Es hat eine Beschwerde des Betreibers abgewiesen und stützt damit die Sicht der Finanzmarktaufsicht (Finma).

Die Twint AG wandte sich 2019 an die Finma, um ihren Status zu klären. Es war unklar, ob sie eine Zulassung als Zahlungssystem benötigte. Bis dahin wurde die Anwendung als so genannter Finanzintermediär betrachtet.

Die Finma stellte in der Folge eine Bewilligungspflicht fest. Ein von Twint in Auftrag gegebenes Gutachten kam hingegen zum Schluss, dass es dafür an einer gesetzlichen Grundlage fehle. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Bedingte Regulierung

Im Austausch mit der Behörde erklärte Twint, dass die Gesellschaft mit einer Regulierung einverstanden sei, sofern das Bewilligungsverfahren und die Bedingungen verhältnismässig und auf ihren speziellen Fall zugeschnitten würden. Anders als die Finma ging das Unternehmen davon aus, dass es sich um eine freiwillige Unterstellung handle.

Im Juli 2022 stellte die Finma schliesslich fest, dass Twint ein bewilligungspflichtiges Zahlungssystem betreibe. Sie setzte der Firma eine Frist von 15 Tagen, um ihr Gesuch aufrechtzuerhalten, ohne daran Bedingungen zu knüpfen. Gegen diesen Entscheid reichte Twint eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein – ohne Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-3873/2022 vom 17.1. 2025) (sda)

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11 Kommentare
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    Das einst belächelte Twint hat über 5 Millionen User, doch die beste Funktion fehlt weiter
    Die Bezahl-App der Schweizer Banken meldet einen neuen Nutzungs-Rekord. Noch nie wurde mehr getwintet, doch andere mobile Bezahl-Apps werden ebenfalls beliebter.

    «Weit über die Hälfte der Schweizer Bevölkerung nutzt Twint», vermeldet die Schweizer Bezahl-App. Genaue Nutzerzahlen gibt Twint nicht mehr bekannt, aber es seien «weit über 5 Millionen Nutzende». Damit hat sich das Userwachstum 2024 auf hohem Niveau abgeschwächt. Fast zehn Jahre nach der Lancierung haben vermutlich fast alle die App installiert, die sie wollen.

    Die Userzahl allein sagt indes wenig über die Nutzung von Twint aus. Ein User, der die App einmal pro Monat nutzt, um den Kindern Taschengeld zu überweisen, ist anders zu bewerten als Kunden, die fast täglich an der Ladenkasse twinten. Daher ist die Zahl der Transaktionen respektive die Frage, wie oft getwintet wird, wichtiger, um den Erfolg der App beurteilen zu können.

    Das Unternehmen schreibt hierzu: «Insgesamt wurden im Jahr 2024 über 773 Millionen Transaktionen mit Twint getätigt.» Das sind 31 Prozent mehr als im Vorjahr.

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