Während Deutschland den Lockdown verschärft, plant die Schweiz den dritten Öffnungsschritt. So soll ab 19. April besonders im kulturellen und im sportlichen Bereich wieder mehr möglich sein. Die aktuelle epidemiologische Situation in der Schweiz habe sich zwar in den letzten Wochen weiter verschlechtert und vier von fünf Richtwerte für Öffnungsschritte seien derzeit nicht erfüllt, wie der Bundesrat selbst zugibt.
Trotzdem seien die Voraussetzungen für diesen Schritt gegeben. So sei der Anstieg bei den Hospitalisationen sehr viel flächer als bei den Fallzahlen, die Durchimpfung bei den Risikopersonen schreite gut voran und die Auslastung der Intensivstationen sei ebenfalls stabil. Deshalb soll in diesen Punkten ab 19. April gelockert werden:
Restaurants und Bars dürfen ihre Aussenbereiche wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht, die Maskenpflicht ist nur während der Konsumation aufgehoben und es dürfen sich maximal vier Personen an den gleichen Tisch setzen. «Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt», so der Bundesrat in seiner Mitteilung.
Neben der Gastronomie erhalten auch Freizeitbetriebe die Möglichkeit, ihre Tore wieder Publikum zu öffnen. So sollen öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe ihre Innenbereiche wieder aufmachen dürfen. In Innenräumen gilt weiterhin eine Maskenpflicht und der Abstand von 1,5 Metern muss stets gewahrt werden.
Freizeitbäder und Innenbereiche von Wellness-Anlagen bleiben weiterhin geschlossen.
Erstmals seit März 2020 sollen auch wieder Konzerte und Veranstaltungen in Innenräumen zugelassen werden. In Innenbereichen gilt eine Kapazitätsbeschränkung von 50 Personen oder (wenn tiefer) ein Drittel der Gesamtkapazität. Draussen dürfen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden.
Es gilt ein Konsumationsverbot und alle Besucher müssen stets eine Maske tragen. Auch hier müssen alle Besucher sitzen und mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander haben. Diese Bestimmungen gelten etwa für Fussballspiele oder Openair-Konzerte.
Veranstaltungen und Wettkämpfe im sportlichen Amateurbereich sind neu für Gruppen bis zu 15 Personen erlaubt. Dabei muss jedoch ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt oder eine Maske getragen werden, in Innenräumen beides. Bei Sportarten mit Körperkontakt muss stets eine Maske getragen werden.
Neu soll auch an Hochschulen wieder Präsenzunterricht ermöglicht werden. Hier gelten Kapazitätsbeschränkungen von 50 Personen oder einem Drittel der Gesamtkapazität. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.
(leo)
Erstmals seit März 2020 sollen auch wieder Konzerte und Veranstaltungen in Innenräumen zugelassen werden.
Ich war an zwei Konzerten drinnen letzten Herbst! Einmal mit, einmal ohne Maskenpflicht.