Die Steuerabzüge für Berufskosten von Angestellten wie die Fahrt zur Arbeit, Arbeitskleidung und Essen ausser Haus sollen vereinfacht werden. Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung entschieden, ein Modell mit einer Pauschale und separat ausgewiesenen Fahrtkosten ausarbeiten zu lassen.
Die Vereinfachung der Berufskostenabzüge habe in der Vernehmlassung breite Zustimmung gefunden, schrieb der Bundesrat am Freitag. Doch bei der Umsetzung des Vorhabens gingen die Meinungen auseinander. Der Bundesrat hat deshalb die Eckwerte für die Vorlage angepasst.
Ursprünglich plante der Bundesrat eine Pauschale inklusive das Pendeln. Unselbstständig Arbeitenden hätte er freistellen wollen, auf der Steuererklärung die Pauschale geltend zu machen oder die effektiven Kosten. Mit der Vereinfachung sollte es keinen Unterschied mehr geben zwischen Arbeit im Betrieb und im Homeoffice.
Die Pauschale soll nach den Plänen des Bundesrates auch in den Kantonen gelten. Diese verlangten nun aber, die Fahrtkosten sowie Wohnkosten für auswärtigen Wochenaufenthalt nicht in die Pauschale zu integrieren, wie der Bundesrat schreibt. Diese Kosten könnten von Fall zu Fall stark variieren.
Der Bundesrat hat nun eine Vorlage bestellt mit einer Pauschale und einem separaten Abzug für die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und auch die Wohnkosten für auswärtigen Wochenaufenthalt. Kantonalen und regionalen Unterschieden bei der Verkehrsinfrastruktur soll damit Rechnung getragen werden.
Ausserdem will der Bundesrat verhindern, dass viele Steuerpflichtige wegen der hohen Kosten fürs Pendeln respektive das Wohnen auswärts unter der Woche die tatsächlichen Kosten von den Steuern absehen wollen. Das würde in seinen Augen die Vereinfachung gefährden.
Bei der Pauschale will der Bundesrat den Nachweis der effektiven Kosten ausschliessen. Hier geht es um die Kosten für das Essen auswärts sowie zum Beispiel Kosten für Berufskleider, Fachliteratur oder die Einrichtung eines Arbeitszimmers.
Damit werde für die Elemente des Pauschalabzugs auch das Ziel der Neutralität bezüglich Arbeitsformen gewahrt, schreibt der Bundesrat. Die bestellte Vorlage soll das Finanzdepartement bis Ende 2024 ausarbeiten.
Die Höhe des Pauschalabzuges will der Bundesrat im Übrigen erst später festlegen und die Neuerung für die direkte Bundessteuer «aufkommensneutral» gestalten, wie er schreibt. Im vergangenen Dezember war für von einer Grössenordnung von 6000 Franken die Rede.
In den Kantonen hängt die Höhe der Pauschale und damit die finanziellen Folgen von deren Entscheiden ab, wie der Bundesrat schreibt. Die Kantone können die Pauschale in eigener Kompetenz festlegen. (saw/sda)