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Migros und Coop verbieten Kassiererinnen Kopftuch – so sind die Regeln

Migros und Coop verbieten Kassiererinnen das Kopftuch – doch es gibt Unterschiede

Die beiden Detailhändler liefern Begründungen für das Verbot von Kopfbedeckungen in ihren Geschäften, das allerdings nicht überall gilt.
01.03.2024, 10:1501.03.2024, 10:46
Benjamin Weinmann / ch media
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Migros Kasse
In Migros- und Coop-Supermärkten an der Kasse nicht erlaubt: Kopfbedeckung jeglicher Art. Doch in anderen Tochtergeschäften nehmen es die beiden Händler nicht so streng.Bild: ch media/andrea tina stalder

Der Fall sorgte bei der CH-Media-Leserschaft für eine hitzige Debatte: Vergangene Woche wurde bekannt, dass die Migros eine langjährige Angestellte in Luzern vor die Tür gestellt hatte. Diese weigerte sich, ohne Kopftuch zur Arbeit zu kommen. Sie fühlt sich durch die Entlassung diskriminiert und klagt nun gegen die Detailhändlerin.

Die Migros argumentierte mit ihrer nationalen Kleiderordnung, die besagt, dass bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt jegliche Kopfbedeckung nicht erlaubt sei. «Dies schliesst religiöse Kopfbedeckung, so auch Kopftücher, Turbane oder Kippas, mit ein», sagte Sprecherin Carmen Hefti.

Die Verkaeuferin Stefania Kaufmann, rechts, bedient Tammy Gross, links, bei ihrem Einkauf in der Migros am Limmatplatz, am Donnerstag, 17. Februar 2022 in Zuerich. (KEYSTONE/Michael Buholzer)
Die Migros will keine Kopftücher, Kippas oder Turbane an der Kasse.Bild: keystone

Kippas und Hijabs nein – rote Mützen ja

Damit ist die Migros nicht allein. Der direkte Konkurrent Coop verwies ebenfalls auf die modischen Richtlinien: «Bei Coop im Verkauf gehören Baseball-Kappen, Hüte, Mützen und alle religiösen Kopfbedeckungen generell nicht zur Verkaufsuniform und sind somit nicht erlaubt», sagte Sprecherin Sina Gebel.

Coop sagt nein zu Kopfbedeckungen jeglicher Art – macht aber Ausnahmen.
Coop sagt nein zu Kopfbedeckungen jeglicher Art – macht aber Ausnahmen.Bild: Screenshot saporiditalia.ch

Nur: Diese generell formulierten Verbote sind löchrig, wie ein Blick auf andere Verkaufsformate zeigt. So gibt es bei der Coop-Gastronomiekette «Rice Up!» sehr wohl Angestellte an der Kasse mit Hijab. Und beim Italo-Konzept Sapori d'Italia gehören rote Mützen zur Uniformausrüstung des Verkaufspersonals.

Weshalb macht Coop einen Unterschied zwischen den Coop-Supermärkten und anderen Coop-Formaten? Sieht der Händler darin einen Widerspruch zum allgemein formulierten Kopfbedeckungsverbot, weil man zwischen Privatleben und Berufstätigkeit unterscheiden wolle und deshalb auf Symbole jeglicher Art verzichte?

Coop weicht Fragen aus

Coop-Sprecherin Sina Gebel nimmt zu diesen Fragen keine Stellung. Sie verweist bloss darauf, dass «Rice Up!» Two Spice gehört, einem Joint-Venture mit Mehrheitsbeteiligung von Coop, das über ein anderes Kleidungsreglement verfüge – ohne explizite Kopfbedeckungsregelung. Two Spice betreibt auch die neue Coop-Restaurantkette Yalda, die orientalische Spezialitäten wie Shawarmas, Taboulé und Hummus verkauft. «Kopfbedeckungen sind nach Absprache erlaubt», sagt Gebel.

Und wie sieht es bei der eingeklagten Migros aus? Macht auch sie Ausnahmen bei Tochter-Betrieben? Die Migros-Medienstelle ist nicht willens, dazu genauer Auskunft zu geben. Sprecherin Carmen Hefti meint bloss, über das Thema sei zur Genüge berichtet worden: «Von unserer Seite ist dazu alles gesagt.» Und sie weist darauf hin, dass die einzelnen Migros-Genossenschaften und -Unternehmen Raum für eine individuelle Ausgestaltung dieser Richtlinie hätten. Sprich: Auch bei der Migros dürfte es Ausnahmen geben. (bzbasel.ch)

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90 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lai Nair
01.03.2024 10:30registriert Dezember 2016
und warum hat die genannte Kassiererin sich bei Antritt ihrer Stelle nicht über das Tragen eines Kopftuches informiert oder in den entsprechenden Anstellungsbedingungen und Richtlinien nachgelesen? Im Nachhinein von Diskriminierung zu sprechen wirft schon en etwas schräges Licht auf die "Argumente" der Angestellten und noch schräger wird es dann, wenn sie auch noch eine Klage in Betracht zieht.
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Antigone
01.03.2024 10:27registriert November 2018
Gut so von der Migros. Wems nicht passt, kann den Arbeitgeber wechseln.
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Roli_G
01.03.2024 10:35registriert Januar 2021
Solange wenigstens bei hygiene-sensitiven Bereichen zwingend eine Kopfbedeckung getragen wird und auch sonst keine Gesetze verletzt werden, dürften Unternehnen einige Freiheiten zugestanden werden.
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