Das Parlament kann definitiv über staatliche Ausfallgarantien bei der Rettung systemrelevanter Banken entscheiden. Dabei geht es darum, den sogenannten «Public Liquidity Backstop» (PLB) im Gesetz zu verankern.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Das Instrument soll zum Zug kommen, wenn eine Bank keine ausreichenden flüssigen Mittel mehr hat und auch die Möglichkeiten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Sicherung der Liquidität erschöpft sind.
Bei der Notübernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS hatte der Bundesrat Notrecht angewendet und den PLB per Verordnung in Kraft gesetzt. Damit erhielt der Bund die Möglichkeit, weitere Hilfen der Nationalbank abzusichern.
Im Grundsatz hatte der Bundesrat bereits 2022 beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für den PLB zu schaffen - er hatte das Vorhaben angesichts der CS-Krise danach aber zunächst aufgeschoben.
Der PLB gehöre international zum Standard-Instrumentarium bei Bankenkrisen, schrieb er am Mittwoch in seinem Communiqué. Das I Instrument erhöhe die Erfolgschancen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank und trage damit zur Finanzstabilität bei.
Den Angaben zufolge haben unter anderem bereits das Vereinigte Königreich, das USA, die EU, Japan und Kanada den PLB oder ein ähnliches Instrument eingeführt. Mit der geplanten Gesetzesänderung würde die Schweiz dem Ausland gleichgestellt, argumentierte der Bundesrat in der Mitteilung.
Konkret sollen mit dem nun vorliegenden Entwurf jene Teile der Notverordnung vom März 2023 ins Gesetz überführt werden, die noch relevant sind. Nicht dazu gehören Verlustgarantien des Bundes für gewisse Wertpapiere der CS. Dies, weil die UBS den entsprechenden Garantievertrag in der Zwischenzeit gekündigt hat.
Beim PLB handelt es sich nicht um eine staatliche Beteiligung an einer Bank. Vielmehr geht es um einen Kredit, der durchBereitstellungs- und Risikoprämien sowie Zinsen vergütet undzurückgezahlt werden muss.
Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage ergänzte der Bundesrat den PLB mit einer Abgeltungspauschale, welche systemrelevante Banken dem Bund im Voraus zahlen müssen. Man entspreche mit dieser Ergänzung einem breit geäusserten Anliegen, schrieb er. Ziel sei, dass das Risiko für den Bund abgegolten werde und das Problem möglicher Wettbewerbsverzerrungen entschärft werde.
Im Parlament war nach der Notübernahme der CS Kritik an der staatlichen Ausfallgarantie laut geworden. Eine Gruppe externer Fachleute, welche die Vorgänge rund um die Krise der CS im Auftrag des Finanzdepartements untersuchte, war dagegen erst vergangene Woche zum Schluss gekommen, der PLB sei unverzichtbar. Er solle «unverzüglich gemäss Bundesratsvorlage eingeführt werden», schrieb die Expertengruppe «Bankenstabilität» am Freitag in ihrem Bericht.
(yam/sda)