Das Schweizer Sanktionenrecht wird nicht geändert. Der Nationalrat hat die geplanten geringfügigen Änderungen im Embargogesetz abgelehnt. Hintergrund ist der Streit um eigenständige Sanktionen. Dies, obwohl der Nationalrat über diese Frage am Freitag gar nicht mehr zu entscheiden hatte.
Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 118 zu 70 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Nein stimmten sowohl SP und Grüne als auch die SVP. Der Ständerat stimmte der Vorlage ohne Gegenstimme zu. Mit dem Nein des Nationalrats ist die Revision des Embargogesetzes vom Tisch.
Bei der Beratung des Geschäfts hatte die Frage eines Paradigmenwechsels in der Schweizer Sanktionspolitik für heftige Diskussionen gesorgt. Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass der Bundesrat gegen Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenständige Sanktionen verhängen kann.
Der Ständerat lehnte eine solche Bestimmung ab. Erst am Donnerstag war die grosse Kammer auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt - gegen den Willen der Ratslinken.
Vertreter der SVP ihrerseits hatten während der Herbstsession mehrfach ihre Kritik an der Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland bekräftigt. Sie forderten eine Rückkehr zur integralen Neutralität und stellten die Wirksamkeit von Sanktionen grundsätzlich infrage.
Mit dem Nationalratsentscheid vom Freitag kann die Schweiz weiterhin lediglich Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. Gestützt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.
Anlass der nun gescheiterten Gesetzesrevision war, dass der Bundesrat ein 2015 infolge der russischen Invasion auf der Krim erlassenes Verbot von Waffenimporten aus Russland und der Ukraine verlängern wollte. Die Botschaft ans Parlament verabschiedete die Landesregierung bereits 2019.
Der Entwurf sah vor, dass der Bundesrat übernommene Sanktionen auf weitere, davon nicht erfasste Staaten ausweiten können solle, wenn das Interesse des Landes dies erfordert. In der Beratung schrieben die beiden Räte ausserdem zunächst ins Gesetz, dass auch eine Ausweitung in Bezug auf Personen möglich sein solle. Diese beiden Neuerungen werden nun nicht geltendes Recht. (sda/cpf)