8900 Schweizer Arbeitgeber ohne GAV wurden 2014 im Rahmen der flankierenden Massnahmen kontrolliert. Das sind 8 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie das SECO am Dienstag mitteilte. Jeder 25. Schweizer Betrieb, welcher keinem GAV unterliegt, wurde unter die Lupe genommen.
Das Resultat: Zehn Prozent der kontrollierten Unternehmen unterboten die üblichen Löhne – im Vorjahr waren es acht Prozent gewesen. Betroffen von Lohndumping waren gemäss dem neusten SECO-Bericht insbesondere das Gastgewerbe, das verarbeitende Gewerbe, der Handel sowie die Hauswirtschaftsbranche.
Bei 60 Prozent der betroffenen Unternehmen konnten die Kontrolleure Lohnnachzahlungen erwirken. Das SECO spricht deshalb von einer «effizienten Bekämpfung von Lohnunterbietungen». In Branchen mit GAV vermuteten die zuständigen Organe bei 29 Prozent der 9500 kontrollierten Betriebe einen Verstoss gegen die Mindestlohnbestimmungen. Im Jahr 2013 waren Missbräuche bei jedem vierten Unternehmen vermutet worden.
Bund und Kantone kontrollierten im vergangenen Jahr auch ausländische Betriebe, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden. Sie müssen neben Lohnvorschriften etwa auch Richtlinien zur Arbeits- und Ruhezeit einhalten. Die Zahl der Kontrollen nahm hier stark zu.
Bei den über 13'500 inspizierten Entsendebetrieben wurden weniger Missbräuche registriert. In Branchen ohne GAV unterboten 12 Prozent der kontrollierten Betriebe die üblichen Löhne. Im Jahr 2013 waren es noch 15 Prozent gewesen.
In Branchen mit allgemeinverbindlichen GAV vermuteten die Behörden bei 28 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe Lohnverstösse – im Vorjahr war jedes dritte Unternehmen kritisiert worden.
Das SECO zieht eine positive Bilanz der Kontrolltätigkeit. Lohnunterbietungen seien gezielter und effizienter bekämpft worden. Insgesamt hätten die Vollzugsorgane die Lohn- und Arbeitsbedingungen in über 40'000 Betrieben und bei 159'000 Personen kontrolliert. «Die nationalen Kontrollziele wurden deutlich übertroffen.»
Die flankierenden Massnahmen gelten seit Juni 2004. Sie dienen dem Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen nach der Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU.
Die Kontrollen erfolgen aufgrund von Risikofaktoren. In Branchen oder Regionen, in denen das Risiko von wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen oder Lohnverstössen höher eingestuft wird, erfolgen daher mehr Kontrollen. (pma/sda)