Die Prämien sind das Spiegelbild der Kosten. Wenn die Gesundheitskosten weiter steigen, ist auch ein entsprechender Anstieg der Prämien zu erwarten. Einzig wirksame kostendämpfende Massnahmen können den Trend zu immer höheren Kosten und damit zu einer steigenden Prämienbelastung bremsen, schreibt der Bundesrat am Mittwoch.
Die neuen Massnahmen des Bundesrats sollen dazu beitragen, die medizinisch nicht begründete Mengenausweitung zu reduzieren und das Kostenwachstum in der Grundversicherung zu bremsen. Gleichzeitig soll die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen verbessert werden.
Das zweite Massnahmenpaket sieht vor, Netzwerke zur koordinierten Versorgung zu fördern und damit die Versorgungsqualität zu stärken. Ein Netzwerk zur koordinierten Versorgung schliesst Gesundheitsfachpersonen aus unterschiedlichen Berufen zusammen und bietet medizinische Betreuung «aus einer Hand» an. Dadurch wird die Koordination über die ganze Versorgungskette verbessert, zum Beispiel bei der Behandlung einer älteren Person mit mehreren chronischen Krankheiten durch Spezialisten.
Diese Netzwerke zur koordinierten Versorgung umfassen das Koordinationszentrum sowie die ihm vertraglich angeschlossenen Leistungserbringer und werden als Leistungserbringer definiert. Er rechnet alle vom Versorgungsnetz erbrachten Leistungen als ein einziger Leistungserbringer gegenüber den Versicherern ab.
Der Bundesrat will auch einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln sichern. Dazu soll die bereits bestehende Praxis von Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen, sogenannte Preismodelle, auf Gesetzesstufe gefestigt werden.
Pharmaunternehmen erstatten bei der Umsetzung von Preismodellen einen Teil des Preises oder der entstehenden Kosten an die Versicherer zurück. Dank dieser Massnahme können der rasche Zugang zu Arzneimitteln sichergestellt und gleichzeitig die Kosten im Arzneimittelbereich gedämpft werden.
In bestimmten Fällen kann der rasche und möglichst kostengünstige Zugang zu überlebenswichtigen, hochpreisigen Arzneimitteln nur gewährleistet werden, wenn vertrauliche Preismodelle umgesetzt werden. Dies zeigen auch Erfahrungen aus dem Ausland, wo nur dank der vertraulichen Umsetzung hohe Rückerstattungen erzielt und wirtschaftliche Preise festgelegt werden. Deshalb soll auch in der Schweiz die Umsetzung von vertraulichen Preismodellen ermöglicht werden.
Als weitere Massnahme werden sämtliche Leistungserbringer im stationären und im ambulanten Bereich verpflichtet, ihre Rechnungen künftig in elektronischer Form zu übermitteln, unabhängig davon, ob der Versicherer oder die versicherte Person die Vergütung der Leistung schuldet. Die genaue Ausgestaltung der elektronischen Übermittlung wird an die Tarifpartner übertragen. Die versicherte Person muss jedoch die Möglichkeit erhalten, die Rechnungen kostenlos in Papierform zu erhalten.
Das Paket umfasst noch weitere Massnahmen. Es handelt sich dabei um eine Verbesserung der Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln, Analysen sowie Mittel- und Gegenständen und die Einführung von fairen Referenztarifen, um den Wettbewerb unter den Spitälern sicherzustellen. Des Weiteren wird die Regelung der von Apothekern und Apothekerinnen durchgeführten Leistungen angepasst: Sie erhalten die Möglichkeit, selbstständige Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen oder pharmazeutische Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimittelabgabe und Therapietreue zu erbringen.
Die vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen führen dazu, dass das Kostenwachstum in der OKP gebremst wird. Einsparpotential besteht insbesondere bei der Umsetzung von Preismodellen für Arzneimittel, aber auch durch die Förderung der koordinierten Versorgung. Wie hoch die Einsparungen konkret sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Dies hängt davon ab, wie die Massnahmen von den Akteuren des Gesundheitssystems umgesetzt werden.
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zu den kostendämpfenden Massnahmen wird nun im Parlament beraten.
(aeg)