Wirtschaft
Schweiz

Hotels müssen für TV in Gästezimmern Urheberrechte bezahlen, entschied das Gericht

TV schauen Hotelzimmer (Shutterstock)
TV in Hotelzimmern ist gebührenpflichtig.Bild: Shutterstock

Hotels müssen für TV in Gästezimmern Urheberrechte bezahlen, entschied das Gericht

03.01.2018, 12:00

Hotels und Gastgewerbebetriebe müssen für die angebotenen Radio- und TV-Programme urheberrechtliche Vergütungen bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Verbände GastroSuisse und hotelleriesuisse waren der Ansicht, dass für den Konsum von Radio und Fernsehen in Gästezimmern eine gesetzliche Grundlage für die Gebührenpflicht fehle. Sie gelangten deshalb wegen des sogenannten Gemeinsamen Tarifs «3a Zusatz» ans Gericht.

NoBillag

Dieser Tarif bestimmt die Entschädigung von Urheberrechten für den Empfang und das Aufführen von Ton- und Tonbildträgern in Gemeinschaftsräumen und Zimmern von Hotels, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen.

Das Bundesgericht hält in seinem am Mittwoch publizierten Entscheid fest, dass ein Hotelier in der Regel einen Gewinn anstrebe. Er könne deshalb keinen erlaubten und vergütungsfreien Eigengebrauch geltend machen.

Anders als das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz entschieden hat, darf der Tarif jedoch nicht rückwirkend per Anfang 2013 angewendet werden. Das Bundesgericht hat den Zeitpunkt auf den 8. Juli 2015 festgelegt, weil der Tarif seit diesem Datum in Rechnung gestellt worden ist. (whr/sda)

So wird «Wilder» aussehen, wenn dem SRF das Geld ausgeht

Video: watson/Emily Engkent, Lya Saxer, Angelina Graf

No Billag: Diese Promis kämpfen gegen Initiative

1 / 11
No Billag: Diese Promis kämpfen gegen die Initiative
Viktor Giacobbo.
quelle: thomas schlittler
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
6 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
w'ever
03.01.2018 12:45registriert Februar 2016
also die gebühren werden die hotels sicher den gästen weiter verrechnen. bedeutet dann aber, dass wenn ich als schweizer in einem schweizer hotel übernachte, zuviel gebühren bezahle, weil ich diese ja schon privat zahle, oder?
00
Melden
Zum Kommentar
6
Wo das Kerosin bereits jetzt knapp wird – und wie die Schweiz gewappnet ist
Die Schliessung der Strasse von Hormus führt zu Engpässen an internationalen Flughäfen. Der Bund rechnet mit ausbleibenden Lieferungen, und zwar schon bald.
Was, wenn die Zapfsäule plötzlich leer ist? Diese Frage treibt derzeit internationale Fluggesellschaften um. So auch die Muttergesellschaft der Swiss, die Lufthansa. Der Kranich-Konzern befürchtet, dass es zu Engpässen bei der Kerosin-Versorgung kommen könnte, sollte der Krieg in Nahost anhalten. «Die Frage der Verfügbarkeit von Flugkraftstoff ist an einigen asiatischen Flughäfen bereits jetzt schwierig», sagt Grazia Vittadini, Vorständin für Technik, IT und Innovation der «Welt am Sonntag».
Zur Story