Wirtschaft
Schweiz

Hotels müssen für TV in Gästezimmern Urheberrechte bezahlen, entschied das Gericht

TV schauen Hotelzimmer (Shutterstock)
TV in Hotelzimmern ist gebührenpflichtig.Bild: Shutterstock

Hotels müssen für TV in Gästezimmern Urheberrechte bezahlen, entschied das Gericht

03.01.2018, 12:00

Hotels und Gastgewerbebetriebe müssen für die angebotenen Radio- und TV-Programme urheberrechtliche Vergütungen bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Verbände GastroSuisse und hotelleriesuisse waren der Ansicht, dass für den Konsum von Radio und Fernsehen in Gästezimmern eine gesetzliche Grundlage für die Gebührenpflicht fehle. Sie gelangten deshalb wegen des sogenannten Gemeinsamen Tarifs «3a Zusatz» ans Gericht.

NoBillag

Dieser Tarif bestimmt die Entschädigung von Urheberrechten für den Empfang und das Aufführen von Ton- und Tonbildträgern in Gemeinschaftsräumen und Zimmern von Hotels, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen.

Das Bundesgericht hält in seinem am Mittwoch publizierten Entscheid fest, dass ein Hotelier in der Regel einen Gewinn anstrebe. Er könne deshalb keinen erlaubten und vergütungsfreien Eigengebrauch geltend machen.

Anders als das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz entschieden hat, darf der Tarif jedoch nicht rückwirkend per Anfang 2013 angewendet werden. Das Bundesgericht hat den Zeitpunkt auf den 8. Juli 2015 festgelegt, weil der Tarif seit diesem Datum in Rechnung gestellt worden ist. (whr/sda)

So wird «Wilder» aussehen, wenn dem SRF das Geld ausgeht

Video: watson/Emily Engkent, Lya Saxer, Angelina Graf

No Billag: Diese Promis kämpfen gegen Initiative

1 / 11
No Billag: Diese Promis kämpfen gegen die Initiative
Viktor Giacobbo.
quelle: thomas schlittler
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Filzbach GL: 75-Jähriger stirbt bei Unfall auf Biketrail
Ein 75-jähriger E-Bike-Fahrer ist am Freitagmittag in Filzbach tödlich verunfallt. Laut Mitteilung der Kantonspolizei Glarus kam er beim Habergschwändwinggel vom Biketrail ab und blieb regungslos liegen.
Zur Story