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Betrügerpaar in Bern zu Freiheitsstrafen verurteilt

Sie hielten Millionen geheim – Betrügerpaar in Bern zu Freiheitsstrafen verurteilt

24.10.2024, 15:2224.10.2024, 17:52
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Ein 76-jähriger Rentner und seine 62-jährige Lebenspartnerin sind am Donnerstag vom Wirtschaftsstrafgericht in Bern wegen Betrügereien verurteilt worden. Der Mann kassierte eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten, die Frau eine bedingte Strafe von 18 Monaten.

Zu den Freiheitsstrafen kamen in seinem Fall auch noch eine Geldstrafe und eine Busse. Das Gericht sah den ehemaligen Unternehmer und mehrfachen Millionär in den meisten Anklagepunkten als Haupttäter, sie als Gehilfin. In einigen Punkten erkannte das Gericht aber auch bei ihr eine Mittäterschaft.

In den wesentlichen Punkten kam das Gericht zum Schluss, dass der einst durchaus erfolgreiche Unternehmer seit Ende der 1990-er Jahre keine Steuern mehr zahlte. Statt die sich auftürmenden Steuerschulden zu begleichen, habe er ein Millionenvermögen vor den Behörden versteckt, sich als armer Schlucker ausgegeben und Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen bezogen.

Ausserdem soll der Mann versucht haben, von den Steuerbehörden Verlustscheine weit unter Wert zurückzukaufen. In letzter Minute platzte der faule Deal, Steuerschulden in Millionenhöhe mit einer einmaligen Zahlung von 25'000 Franken zu tilgen.

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann des Pfändungsbetrugs, versuchten Betrugs und weiterer weniger gravierender Delikte an. Die Frau sei seine Mittäterin gewesen.

Die Rolle der Behörden

Die Verteidiger hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Die Berner Behörden hätten besser kontrollieren sollen, so die Quintessenz ihrer Argumentation.

Doch davon wollte Gerichtspräsidentin Barbara Lips am Donnerstag nichts wissen. Die Behörden hätten getan, was ihnen im Rahmen des Rechtsstaates möglich gewesen sei. Ein Rechtsstaat zeichne sich eben gerade auch dadurch aus, dass er seinen Bürgerinnen und Bürger nicht einfach mit einem Generalverdacht entgegentrete. Ein solches System könnte man missbrauchen, doch Missbrauch werde gesetzlich bestraft.

«Dreist, frech und unverfroren»

Der Angeklagte habe ganz klar sein Vermögen verheimlicht und falsche Angaben gemacht. Dreist, frech und unverfroren: das waren Worte, die die Gerichtspräsidentin in ihrer Urteilsbegründung benutzte, um das Verhalten zu umschreiben.

Der Mann habe bei den Behörden hartnäckig immer das Maximum für sich selber herausholen wollen, sei egoistisch und nur auf seinen Vorteil bedacht. Er habe sich jahrelang über das Recht gestellt und auch noch während des schon laufenden Strafverfahrens delinquiert. Das müsse Konsequenzen haben. Seine Partnerin habe ihn unterstützt und ihm, jedenfalls in manchen Fällen, geholfen.

Viele Verlustscheine

Die Steuerschulden des Mannes führten zu zahlreichen Pfändungsverfahren. Bei ihm sei nichts zu holen, liess der Mann die Behörden jeweils wissen. Die Pfändungen endeten mit Verlustscheinen in der Höhe von gegen 16 Millionen Franken.

Als die Behörden dem Mann auf die Schliche kamen, stiess die Polizei bei einer Hausdurchsuchung unter anderem auf zwei Porsches, rund 200 Taschen von Luxusmarken wie Dior oder Chanel, Uhren, Münzen, eine Weinsammlung und Golfartikel. Auch Gold soll der Mann in grösseren Mengen gekauft haben.

Das Gericht auferlegte dem Mann Ersatzforderungen der Behörden von einer Million Franken, der Frau brummte das Gericht 250'000 Franken auf. Die beschlagnahmten Gegenstände werden zum Schuldenabbau verwertet.

Weiterzug offen

Das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden. Ob dies geschieht, ist noch offen, wie die beiden Verteidiger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagten.

Das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts liegt in etwa auf der Linie der Staatsanwaltschaft. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für das Paar die Unschuldsvermutung. (sda)

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49 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Jorge de los alpes
24.10.2024 16:01registriert April 2014
Dass sie die ertrogenen Gelder zurückzahlen müssen, davon lese ich nichts..... Wahrscheinlich wird bei einem Zivilprozess entschieden, hoffe ich jedenfalls.
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Glücklich
24.10.2024 15:44registriert August 2022
Absolut richtig, dass die 2 eine Strafe bekommen haben aber fast 5 Jahre Knast?

Vergleich:

Mann fährt betrunken einen anderen zu Tode, geforderte Strafe:

Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu soll eine Busse von 1500 Franken kommen.

Ich verstehe unseren Strafkatalog nicht. Für mich ist ein Menschenleben weitaus wichtiger als Geld, scheint aber in der Schweiz 'zählt' ein Leben 0 und nix, Schande ...
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Ahura
24.10.2024 16:48registriert Februar 2024
Interessantes Strafmass.

Bei einem sexuellen Übergriff auf eine bekannte von mir erhielt der Täter 2 Jahre Bedingt, 4800 Busse und Verfahrenskosten, verbrachte keinen Tag weg von Frau und Kindern. Die bekannte leidet bis heute, sieht den Mann immer wieder mal in der Nachbarschaft.

Aber ja, für ein Wirtschaftsdelikt muss man 5 Jahre weg...
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