Schweiz
Zürich

Unfall bei Humlikon: Mann nach tödlicher Fahrt vor Zürcher Obergericht

Staatsanwalt sieht Eventualvorsatz bei Unfall von Andelfingen ZH

22.03.2024, 10:3522.03.2024, 10:48
Mehr «Schweiz»

Am Obergericht des Kantons Zürich hat der Staatsanwalt am Freitag erklärt, der Beschuldigte habe im November 2017 auf der A4 bei Andelfingen ZH eventualvorsätzlich einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Die erste Instanz hatte Fahrlässigkeit erkannt.

Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hatte den Schweizer im Juli 2021 der mehrfachen vorsätzlichen Gefährdung des Lebens, der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie mehrerer Verkehrsdelikte schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten.

Vor dem Obergericht sagte der Beschuldigte, mit der Berufung wolle er eine Strafreduktion erreichen. Er habe «schon genug Strafe erlitten», sei doch bei dem Unfall sein bester Kollege ums Leben gekommen. Das mache ihn zu schaffen.

Bei Detailfragen zum Unfallablauf machte er von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Dass er das Risiko eines schweren Unfalls in Kauf genommen habe, hatte er nie anerkannt.

Laut Staatsanwalt kann von Fahrlässigkeit nicht gesprochen werden. Der Beschuldigte habe mit seinem «Wahnsinnsritt», mit dem er via einen Rastplatz einen Sattelschlepper auf der A4 überholen wollte, jegliches Verantwortungsbewusstsein vermissen lassen und eine «enorme Gleichgültigkeit» gegenüber seinen Mitmenschen an den Tag gelegt.

Er habe eventualvorsätzlich gehandelt: Zwar habe er das Ergebnis des Manövers – ein Todesopfer, mehrere teils schwer Verletzte – nicht gewünscht, aber in Kauf genommen. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Übermüdet und alkoholisiert am Steuer

Am 4. November 2017 war der damals 19-Jährige gegen 5 Uhr morgens übermüdet und alkoholisiert mit seinem Auto vom Ausgang in Zürich zurück nach Schaffhausen unterwegs. Mit ihm im Auto sassen ein Freund und zwei junge Frauen.

Auf der A4 kam das Auto hinter einen Sattelschlepper zu fahren, der mit Tempo 80 unterwegs war. Das war dem 19-jährigen gelernten Lastwagenchauffeur zu langsam. Da sich die Fahrzeuge aber auf einem einspurig geführten Abschnitt befanden, war Überholen nicht möglich.

Mit einem halsbrecherischen Manöver über einen Rastplatz versuchte der Beschuldigte dennoch, vor den Sattelschlepper zu kommen. Beim Wiedereinbiegen in die A4 touchierte er jedoch das Heck des Lasters, der gerade vor ihm durchfuhr. Das Auto schlingerte auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem korrekt entgegenkommenden Wagen.

Dessen Lenker, der Beschuldigte selbst und eine Mitfahrerin wurden mittelschwer verletzt. Die zweite Mitfahrerin erlitt schwere Verletzungen mit bleibenden Folgen. Der Kollege des Lenkers wurde so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb. (rbu/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Komm, Kind, hol mir Zigis – 21 Werbungen, die heute undenkbar wären
1 / 23
Komm, Kind, hol mir Zigis – 21 Werbungen, die heute undenkbar wären
Nicht nur in Coca-Cola hatte es früher Kokain drin – auch gegen Zahnweh soll es helfen.
Auf Facebook teilenAuf X teilen
«Es ist ein Gefängnis der Sucht» – Nathalie war 30 Jahre Alkoholikerin
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
18 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
RAPTI
22.03.2024 10:50registriert September 2020
6 Jahre ist noch viiiiieeeel zu wenig
5514
Melden
Zum Kommentar
avatar
Knut Knallmann
22.03.2024 15:28registriert Oktober 2015
Mal eine ganz Ernst gemeinte Frage: Wieso dauert ein solches Verfahren bald 7 Jahre? Nur schon die erste Instanz brauchte fast 4 Jahre. Wie kann man Gerechtigkeit erzielen bei derartig langen Verfahren? Für die Geschädigten ein Hohn.
230
Melden
Zum Kommentar
18
Tierschutz-Organisationen wollen schrittweise Tierversuche beenden

Tierschutzorganisationen haben beim Bund am Montag eine Petition gegen Tierversuche eingereicht. Es seien über 40'000 Unterschriften für das Anliegen zusammengekommen, teilten die Organisationen mit.

Zur Story