Am Obergericht des Kantons Zürich hat der Staatsanwalt am Freitag erklärt, der Beschuldigte habe im November 2017 auf der A4 bei Andelfingen ZH eventualvorsätzlich einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Die erste Instanz hatte Fahrlässigkeit erkannt.
Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hatte den Schweizer im Juli 2021 der mehrfachen vorsätzlichen Gefährdung des Lebens, der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie mehrerer Verkehrsdelikte schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten.
Vor dem Obergericht sagte der Beschuldigte, mit der Berufung wolle er eine Strafreduktion erreichen. Er habe «schon genug Strafe erlitten», sei doch bei dem Unfall sein bester Kollege ums Leben gekommen. Das mache ihn zu schaffen.
Bei Detailfragen zum Unfallablauf machte er von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Dass er das Risiko eines schweren Unfalls in Kauf genommen habe, hatte er nie anerkannt.
Laut Staatsanwalt kann von Fahrlässigkeit nicht gesprochen werden. Der Beschuldigte habe mit seinem «Wahnsinnsritt», mit dem er via einen Rastplatz einen Sattelschlepper auf der A4 überholen wollte, jegliches Verantwortungsbewusstsein vermissen lassen und eine «enorme Gleichgültigkeit» gegenüber seinen Mitmenschen an den Tag gelegt.
Er habe eventualvorsätzlich gehandelt: Zwar habe er das Ergebnis des Manövers – ein Todesopfer, mehrere teils schwer Verletzte – nicht gewünscht, aber in Kauf genommen. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Am 4. November 2017 war der damals 19-Jährige gegen 5 Uhr morgens übermüdet und alkoholisiert mit seinem Auto vom Ausgang in Zürich zurück nach Schaffhausen unterwegs. Mit ihm im Auto sassen ein Freund und zwei junge Frauen.
Auf der A4 kam das Auto hinter einen Sattelschlepper zu fahren, der mit Tempo 80 unterwegs war. Das war dem 19-jährigen gelernten Lastwagenchauffeur zu langsam. Da sich die Fahrzeuge aber auf einem einspurig geführten Abschnitt befanden, war Überholen nicht möglich.
Mit einem halsbrecherischen Manöver über einen Rastplatz versuchte der Beschuldigte dennoch, vor den Sattelschlepper zu kommen. Beim Wiedereinbiegen in die A4 touchierte er jedoch das Heck des Lasters, der gerade vor ihm durchfuhr. Das Auto schlingerte auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem korrekt entgegenkommenden Wagen.
Dessen Lenker, der Beschuldigte selbst und eine Mitfahrerin wurden mittelschwer verletzt. Die zweite Mitfahrerin erlitt schwere Verletzungen mit bleibenden Folgen. Der Kollege des Lenkers wurde so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb. (rbu/sda)