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Zürich

Brian muss erneut vor Gericht – Anklage wegen 30 Delikten hinter Gittern

ARCHIVBILD ZUM URTEIL DES ZUERCHER OBERGERICHTS IM FALL CARLOS, AM MITTWOCH, 16. JUNI 2021 - Portraitzeichnung des Haeftlings Brian (bekannt als Carlos). Die Anwaelte von Carlos, der mittlerweile auch ...
Porträtzeichnung von Brian.Bild: keystone

Brian muss erneut vor Gericht – Anklage wegen 30 Delikten hinter Gittern

12.04.2023, 11:1612.04.2023, 12:23
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Brian muss erneut vor Gericht: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen rund 30 Delikten hinter Gittern erhoben. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Angeklagt wird Brian wegen rund 30 Straftaten, die er in der Zeit vom November 2018 bis im Juli 2021 in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH begangen haben soll. Der Prozess wird deshalb vom Bezirksgericht Dielsdorf durchgeführt.

Aufseher am Auge verletzt

Beim schwersten Delikt handelt es sich um eine versuchte schwere Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Brian habe eine Glasscherbe in Richtung eines Aufsehers geworfen. Dieser sei dadurch oberhalb des Auges verletzt worden.

Daneben geht es um drei einfache Körperverletzungen, sieben Sachbeschädigungen mit einer Gesamtschadenssumme von rund 22'000 Franken, fünf Drohungen und 19 Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Mitgefangener zog Anzeige zurück

Zwei Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, weil Brian kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte. In einem weiteren Fall zog ein Mitgefangener seine Anzeige wegen Tätlichkeiten zurück.

Ein Strafmass fordert die Staatsanwaltschaft vom Bezirksgericht Dielsdorf noch nicht. Dies liegt daran, dass am Obergericht derzeit noch ein zweites Strafverfahren gegen den 27-Jährigen hängig ist, bei dem ihm ähnliche Delikte hinter Gittern vorgeworfen werden.

Staatsanwaltschaft will Verfahren aufteilen

Im neuen Strafverfahren würden sich dieselben rechtlichen Fragen stellen, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft. Vor allem was das Vorliegen einer Notsituation betreffe. Das Obergericht muss sich auf Geheiss des Bundesgerichts erneut mit der Frage befassen, ob Brian die Delikte wegen der rigiden Haftbedingungen begangen hat.

Erst wenn diese Grundsatzfrage geklärt ist, soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein Strafmass gefordert werden. Sie beantragt beim Bezirksgericht deshalb, das Verfahren gegen Brian in zwei Teile aufzuteilen, also ein so genanntes Tatinterlokut durchzuführen.

Das Gericht würde dabei in einem ersten Teil feststellen, ob Brian die Delikte begangen hat. Erst zu einem späteren Zeitpunkt würde er dann sein Strafmass erhalten. Brian sitzt derzeit in Untersuchungshaft, allerdings nicht mehr in Einzelhaft.

(yam/sda)

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36 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wendy Testaburger
12.04.2023 12:30registriert November 2018
Null Mitleid mit diesem Gewalttäter.
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Katerchen
12.04.2023 12:19registriert März 2023
Der Mitgefangene hat die Anzeige zurückgezogen. Ob da wohl Angst vor dem gewalttätigen Angeklagten mit im Spiel war?
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