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Prozess um Urner Barbetreiber: Das Bundesgericht lag «teilweise kreuzfalsch»

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Experten des Forensischen Instituts Zürich untersuchen im Auftrag des Obergerichts Uri den Tatort mit Schussrekonstruktion.Bild: KEYSTONE

Prozess um Urner Barbetreiber: Das Bundesgericht lag «teilweise kreuzfalsch» 

16.11.2017, 14:0616.11.2017, 14:25

Im Prozess um einen Barbetreiber, der einen Killer auf seine Frau angesetzt haben soll, hat der Verteidiger am Donnerstag vor dem Urner Obergericht erneut einen Freispruch verlangt.

Das Obergericht hatte den Barbetreiber 2016 freigesprochen, doch hat das Bundesgericht das Urteil aufgehoben. Dies heisse nicht, dass sein Mandant schuldig gesprochen werden müsse, sagte Verteidiger Linus Jaeggi. Der Beschuldigte selbst sagte vor Gericht: «Ich war es nicht.»

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Der angeklagte Ignaz Walker.Bild: KEYSTONE

Bundesgericht ist «nicht unfehlbar»

Der Verteidiger sagte, das Obergericht habe den mutigen Entscheid, seinen Mandanten freizusprechen, unlogisch und lückenhaft begründet. Aus dem Bundesgerichtsentscheid folge deswegen nicht, dass ein Schuldspruch nötig sei. Das Bundesgericht urteile nicht über Schuld und Unschuld.

Der Verteidiger kritisierte aber auch das Bundesgericht. Dieses habe mit seinem Urteil seine Befugnisse überschritten und teilweise kreuzfalsche Darlegungen gemacht. Das Bundesgericht sei – wie der Papst – nicht unfehlbar, sagte er.

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Das Dorf Erstfeld mit dem Nachtclub Taverne.Bild: KEYSTONE

Bereits der dritte Prozess

Der Beschuldigte steht vor dem Obergericht, weil er einen Killer auf seine Frau angesetzt haben soll. Die Frau war im November 2010 auf offener Strasse durch Schüsse schwer verletzt worden. Ein Kroate wurde 2012 vom Urner Landgericht als Auftragsschütze zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.

Es handelt sich um den dritten Prozess in dieser Sache vor dem Urner Obergericht, weil das Bundesgericht zwei Mal Beschwerden gegen Urteile gutgeheissen hat. Das Verfahren begann am Donnerstag zäh. So waren sich Verteidigung und Oberstaatsanwaltschaft nicht einig, wer von ihnen als erster plädieren müsse. whr/sda)

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