Ein wegen eines versuchten Auftragsmordes beschuldigter Mann kommt vor der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Affoltern nicht auf freien Fuss. Das Bundesgericht hat die Sicherheitshaft wegen Wiederholungsgefahr bestätigt.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, 2023 im Darknet auf der Plattform «Online Killers Market» 20'000 Franken für die Ermordung seiner Ex-Partnerin bezahlt zu haben. Die Tat wurde nie ausgeführt. Zwischen der Frau und dem Angeklagten besteht seit Jahren ein heftiger Konflikt wegen Unterhaltszahlungen und Kinderbelangen.
Das Bundesgericht hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Sicherheitshaft des Mannes bestätigt. Die Wiederholungsgefahr einer weiteren Straftat wurde in Bezug auf die Ex-Freundin von einer Gutachterin als bis zu mittelgradig eingestuft.
Das Zürcher Obergericht durfte bei der Einschätzung der Wiederholungsgefahr mitberücksichtigen, dass der Konflikt weiterhin besteht.
Ebenso war es zulässig, als weitere Risikofaktoren die narzisstische Persönlichkeitsstruktur, das ungünstige Konfliktverhalten und die limitierten sozialen Kompetenzen in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen.
Mitentscheidend für die Annahme einer Wiederholungsgefahr waren für die Vorinstanz auch die Vorstrafen wegen Tätlichkeiten und einer kurzen Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit dem schwelenden Konflikt.
Die Sicherheitshaft wurde bis längstens zur Hauptverhandlung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat Ende Juli beim Bezirksgericht Affoltern unter anderem Anklage wegen versuchter Anstiftung zu Mord erhoben. (Urteil 7B_1009/2024 vom 3.10.2024) (sda)