Das Bezirksgericht Hinwil hat für den Angreifer der Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) am Dienstag eine bedingte Geldstrafe von 60 mal 115 Franken ausgesprochen. Eine Busse muss der Beschuldigte nicht bezahlen.
Der 45-Jährige gab vor Gericht zu, die Apfelschorleflasche zugedrückt und in Richtung von Regierungsrätin Natalie Rickli (SVP) gespritzt zu haben. Diese Aussage wurde ihm zum Verhängnis. Der Hinwiler Richter wertete das Spritzen als Tätlichkeit.
Seine Meinung könne er ausdrücken, aber «so geht das nicht», hielt ihm der Richter vor. Weil er Rickli bei einer Amtshandlung, in diesem Fall ein Interview, hinderte, gelte die Tätlichkeit als Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angreifer wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Von den beiden anderen Punkten sprach ihn das Gericht jedoch frei. (sda)
Ich will weiterhin in einer Schweiz leben, in der Mann den Bundesrat oder Regierungsrat beim Einkaufen in der Migros sieht, im Zug. Zu Fuss unterwegs
Das macht uns aus.
Der andere soll sich mal untersuchen lassen. Sorry aber solche Menschen nerven nur noch