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Zürcher Gericht spricht 52-Jährigen in Protz-Betrugsfall schuldig

Das Gebaeude des Bezirksgerichts an der Wengistrasse 30 in Zuerich fotografiert am 3. Oktober 2016 in Zürich. (KEYSTONE/Manuel Lopez)
Das Bezirksgericht in Zürich.Bild: KEYSTONE

Zürcher Gericht spricht 52-Jährigen in Protz-Betrugsfall schuldig

23.07.2025, 14:4523.07.2025, 15:41
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Ein 52-jähriger Mann soll mit protzigen Büros und gefälschten Hochglanz-Geschäftsberichten mehrere Firmen um insgesamt 26 Millionen Franken betrogen haben. Ein Zürcher Gericht hat ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Wie der Richter am Mittwochnachmittag bei der Urteilseröffnung sagte, sprach das Bezirksgericht Zürich den Juristen und Unternehmer des gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Der aus Indien stammende Mann, der eigenen Angaben zufolge mittlerweile staatenlos ist, soll die Taten in den Jahren 2010 und 2011 in Bahrain und der Schweiz begangen haben.

Opfer der Betrügereien waren Immobilienunternehmer aus Australien und Neuseeland. Der Verurteilte stellte ihnen Darlehen in Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar in Aussicht und kassierte dafür Vorabgebühren. Er soll jedoch weder die Absicht noch die Möglichkeit gehabt haben, die hohen Darlehenssummen zur Verfügung zu stellen.

Geld soll überwiesen worden sein

Während der zweitägigen Verhandlung, die vergangene Woche stattfand, stellte sich der Beschuldigte auf den Standpunkt, er und seine Firma hätten die Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen erfüllt. Die vereinbarten Darlehen seien auf Bankkonten in Bahrain überwiesen worden. Die Darlehensnehmer hätten das Geld jedoch nicht abrufen können, da sie die vereinbarten Sicherheiten nicht hinterlegt hätten. Der Beschuldigte und seine beiden Anwälte forderten deshalb einen Freispruch.

Das Gericht schenkte der Version des Beschuldigten jedoch keinen Glauben, da es dafür keine Beweise gebe. Die vorhandenen Beweise deckten sich hingegen umso mehr mit den Aussagen der Betrugsopfer. Laut dem Richter könne davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte nie die Absicht gehabt habe, tatsächlich Darlehen auszuzahlen.

Während der Urteilsbegründung sagte der Richter, die Aussagen des Verurteilten seien teilweise widersprüchlich und ausweichend gewesen. Bereits während des Strafverfahrens habe er seine Aussagen der jeweiligen Beweislage angepasst.

Luxuriöse Büros und ein Privatjet

Laut Anklage betrieb der 52-Jährige einen immensen Aufwand, um seinen Opfern ein seriöses Unternehmen vorzutäuschen. So soll er für die Betrugsmasche eigens repräsentative Büros in den obersten Stockwerken eines Hochhauses in Bahrain gemietet und protzig eingerichtet haben.

Auch privat umgab sich der Mann, der 2022 in London verhaftet und im September 2024 an die Schweiz ausgeliefert wurde, gerne mit Luxus. Dazu gehörten teure Autos, eine edle Wohnung am Vierwaldstättersee, ein geleaster Privatjet und sogar ein spanischer Fussballklub. Laut Staatsanwaltschaft soll er all dies mit dem ergaunerten Geld finanziert haben. Der Fall landete vor einem Schweizer Gericht, da ein Teil der Gelder auf Bankkonten in der Schweiz floss.

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden. (pre/hkl/sda)

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