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Bezirksgericht Zürich spricht Daniel Stricker frei

Bezirksgericht Zürich spricht (als Indianer verkleideten) Daniel Stricker frei

16.05.2023, 18:1417.05.2023, 08:35
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Das Bezirksgericht Zürich hat den Corona-Massnahmenkritiker Daniel Stricker am Dienstag freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen im Mai 2020 an einer illegalen Corona-Kundgebung in Zürich teilgenommen zu haben.

Daniel Stricker, Youtuber, Mitte, nimmt ein Video von die Freiheitstrychler waehrend eine Friedensdemo organisiert von Mass-Voll!, am Samstag, 11. Maerz 2023 auf dem Bundesplatz, in Bern. (KEYSTONE/An ...
Daniel Stricker an einer Demo in Bern.archivBild: keystone

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen Strafbefehl des Statthalteramts Zürich vom März 2022 gegen Stricker aufgehoben. Dieses hatte Stricker zu einer Busse von 800 Franken plus 550 Franken Gebühren – wegen Verstosses gegen das in der Covid-Verordnung verankerten Kundgebungsverbots mit mehr als fünf Personen – verurteilt. Er soll einer polizeilichen Anweisung, die Kundgebung zu verlassen, nicht Folge geleistet haben.

«Anti-Lockdown»-Demo

Stricker war 23. Mai 2020 auf dem Zürcher Sechseläutenplatz, als dort eine «Anti-Lockdown»-Demo mit einigen Dutzend Teilnehmern stattfand. Gemäss der damaligen Covid-Verordnung des Bundes waren politische Kundgebungen mit mehr als fünf Teilnehmenden zu diesem Zeitpunkt jedoch untersagt. Die Polizei löste die Kundgebung deshalb auf.

Der 52-jährige Ostschweizer berichtete auf seinem eigenen Online-Kanal «Stricker TV» über die Corona-Pandemie und machte dabei keinen Hehl aus seiner Abneigung gegen viele Corona-Massnahmen, die er für überzogen hielt.

In der Szene der Corona-Massnahmenkritiker geniesst er deshalb bis heute grosses Ansehen. Umgekehrt zog er als bekanntes Gesicht der Kritiker den Unmut vieler Massnahmen-Befürworter auf sich. Rund 40 Sympathisantinnen und Sympathisanten von Stricker verfolgten die Verhandlung am Dienstag.

Angeblich Journalist

Der Beschuldigte machte vor Gericht geltend, er sei an der Kundgebung vom 23. Mai 2020 – wie auch an vielen weiteren ähnlichen Anlässen – als Journalist und nicht als Teilnehmer vor Ort gewesen. Er könne deshalb nicht dafür verurteilt werden. Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise an.

«Als Journalist ist man nicht Teilnehmer einer Demo und hat das Recht, darüber zu berichten, auch wenn man das kritisch, oder wie in diesem Fall, massnahmenkritisch tut», sagte der Einzelrichter. Dass Stricker mit seiner vorgefassten Meinung oft eher wie ein Aktivist als ein Journalist wirkte, machte ihn nach Ansicht des Gerichts nicht automatisch zum Demoteilnehmer.

Das Gericht stützte sein Urteil unter anderem auf einen Livestream von der Demo, den Stricker aufzeichnete. Darauf ist erkennbar, dass er weder Transparente oder ähnliches dabei hatte, und auch keine Parolen rief.

«Hätten Sie bereits vor dem Statthalteramt gesagt, dass Sie als Journalist dort waren, hätten Sie wahrscheinlich gar nie einen Strafbefehl erhalten», sagte der Richter zu Stricker. Es wirke deshalb so, als hätte er mit dem Gerichtsverfahren auch Aufmerksamkeit gesucht.

Im Fasnachtskostüm vor Gericht erschienen

Auf jeden Fall für Aufmerksamkeit sorgte am Dienstagnachmittag sein Strickers Outfit. Er trabte im Indianerkostüm auf einem Steckenpferd vor Gericht an – «weil ich kulturelle Aneignung liebe», sagte er zur Begründung.

Den Freispruch nahm Stricker mit Genugtuung zur Kenntnis. «Ich bin nun amtlich bestätigter Journalist»; sagte er nach der Urteilsverkündung gegenüber anwesenden Journalisten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Statthalteramt kann es an das Zürcher Obergericht weiterziehen. Tut es das nicht, erhält der freigesprochene Massnahmenkritiker eine Entschädigung von 2000 Franken für seine Anwaltskosten.

(sda)

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60 Kommentare
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Lowend
16.05.2023 15:41registriert Februar 2014
Das ist doch der geimpfte Impfskeptiker, der angeblich ungeimpft war und trotzdem ein kleines USA-Reisli machte und dann allen Kritiker erklärte, dass er ein Zertifikat fälschte, was ihm eine Anzeige der Staatsanwaltschaft einbringen könnte, weil er Urkundenfälschung beging, was er nun offiziell wieder abstreitet. Ist doch genau der Querulant?
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Walter Sahli
16.05.2023 15:56registriert März 2014
Und das, liebe Kinder, ist der Grund, warum man Stechapfelbowle nicht zum Frühstück trinkt!
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4berratio1ctus
16.05.2023 16:50registriert Oktober 2015
Wegen Leuten wie ihm gibt es Schuhe mit Klettverschluss auch in grossen Grössen.
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