Schweiz
Zürich

Zürcher Wohneigentümer müssen mit deutlich höheren Steuern rechnen

Zürcher Wohneigentümer müssen mit deutlich höheren Steuern rechnen.
Wer im Kanton Zürich ein Haus oder eine Wohnung besitzt, muss sich ab 2027 auf deutlich höhere Steuerrechnungen gefasst machen.Bild: Shutterstock

Zürcher Wohneigentümer müssen mit deutlich höheren Steuern rechnen

17.09.2024, 16:54
Mehr «Schweiz»

Wer im Kanton Zürich ein Haus oder eine Wohnung besitzt, muss sich ab 2027 auf deutlich höhere Steuerrechnungen gefasst machen. Grund: Der Kanton bewertet wegen der stark gestiegenen Immobilienpreise alle Liegenschaften neu. Die Regierung schlägt nun vor, wieder eine Härtefallregelung einzuführen.

«Mit diesem Geschäft werden wir keinen Blumenstrauss gewinnen», sagte der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) am Dienstagnachmittag vor den Medien. Er machte auch kein Geheimnis daraus, dass er es bedauert, dass auf Bundesebene noch immer keine Entscheidung über die Abschaffung des Eigenmietwerts gefallen ist.

Aber, so betonte Stocker, die Zürcher Weisung zur Bewertung der Liegenschaften und zum Eigenmietwert habe so oder so überarbeitet werden müssen. Denn: Zwei Gerichtsentscheide besagten, dass viele Liegenschaften im Kanton unterbewertet seien. Die letzte Immobilien-Neubewertung fand 2009 statt, seither explodierten die Preise. Eine nach den Gerichtsurteilen in Auftrag gegebenes Fachgutachten bestätigte den Befund.

Härtefallregel wieder einführen

Mit der Neubewertung müssen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer im Kanton Zürich künftig teils deutlich höhere Steuern bezahlen. Laut Stocker werden die Vermögenssteuerwerte um durchschnittlich 48 Prozent ansteigen. Weiter steigen die Eigenmietwerte für Einfamilienhäuser im Schnitt um 11 Prozent, für Stockwerkeigentum durchschnittlich um 10 Prozent. Je nach Haustyp und Region sei die Steigerung unterschiedlich, sagte Stocker.

Für gewisse Haushalte sei dieser Anstieg markant, sagte der Finanzdirektor. Deutlich mehr Haushalte stünden dann wohl vor finanziellen Herausforderungen. «Aus diesem Grund will der Regierungsrat die Härtefallregelung auf kantonaler Ebene wieder einführen», sagte Stocker. Eine solche wurde erst 2023 abgeschafft. Es solle niemand das Eigenheim verlassen müssen wegen des höheren Eigenmietwerts, so der Finanzdirektor.

Die Härtefallregelung soll als Übergangslösung dienen, bis eine allfällige Gesetzesgrundalge auf Bundesebene in Kraft tritt. Wie viele Personen von der Härtefallquote betroffen sein werden, konnte Stocker nicht sagen: «Vielleicht zwei oder drei Prozent, aber genau wissen wir es nicht.» Die Eigenheimquote liegt im Kanton Zürich bei knapp 27 Prozent.

Neue Bewertungen kommen Anfang 2027

Die neue Weisung soll Anfang 2026 in Kraft treten. Das heisst, die steuerpflichtigen Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer werden die neuen Liegenschaftsbewertungen Anfang 2027 zusammen mit der Steuererklärung 2026 per Post erhalten. Die Gemeindesteuerämter sind für die einzelnen Bewertungen zuständig, wie Harry Müller vom kantonalen Steueramt sagte.

Für die Bewertung sind verschiedene Lageklassen ausschlaggebend. Für jede Zürcher Gemeinde wurden die Landwerte und Lageklassen neu ermittelt. Neu gibt es beispielsweise für die Stadt Zürich neun statt sieben Lageklassen, für Winterthur sieben statt fünf.

Zur Berechnung des Eigenmietwerts von Einfamilienhäusern und Wohnungen wird zudem neu nicht mehr ein einheitlicher, sondern ein pro Gemeinde geltender Ableitungssatz festgelegt. Damit könne den unterschiedlichen regionalen Entwicklungen Rechnung getragen werden, sagte Müller.

Mehreinnahmen von 85 Millionen Franken

Die neuen Bewertungen spülen dem Kanton Mehreinnahmen in die Kasse. Das kantonale Steueramt schätzt, dass der Kanton von 45 Millionen Franken bei der Einkommenssteuer und 40 Millionen Franken bei der Vermögenssteuer profitieren wird. Das selbe gilt für die Gemeinden.

«Wegen der Mehreinnahmen machen wir diese Neubeurteilungen nicht», beteuerte Stocker. Klar seien 85 Millionen Franken «ein Haufen Geld», sagte er. Machte aber den Vergleich: Sie entsprächen gut einem Prozent des jährlichen Steuerertrags des Kantons Zürich. Die neue Weisung sei vor allem rechtlich notwendig. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
22 Beweise dafür, dass Bau-Fails niemals nicht lustig sind
1 / 23
22 Beweise dafür, dass Bau-Fails niemals nicht lustig sind
Och, mit genügend Anlauf ...
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Kreative Verkaufsstrategie: Immobilienmaklerin tanzt durch ihre Häuser
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
93 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
SBRUN
17.09.2024 19:20registriert September 2019
Im Parlament hat es seit langem eine Kiste, da steht „running Gag“ drauf. Darin sind 2 Artikel, die Heiratsstrafe und der Eigenmietwert. In regelmässigen Abständen werden die 2 Artikel hervorgeholt, treuherzig von links bis rechts in tiefer Betroffenheit kommentiert und dem Volk Hoffnung gemacht, jetzt muss die Kuh vom Eis. Und dann, wie von Geisterhand verschwinden die Themen wieder in der Kiste, ohne auch nur einem Hauch von Lösungsansätzen. Meine Meinung, da lässt die Politik geschlossen die Bürger nach allen Regeln der Kunst seit Jahren am Seil runter.
863
Melden
Zum Kommentar
avatar
Hans Jürg
17.09.2024 21:13registriert Januar 2015
Blöd. Ich bewohne meine Liegenschaft und da ich ja irgenwo wohnen muss, kann und will ich sie auch nicht verkaufen. Dass der Wert sich in den letzten 30 Jahren so extrem erhöht hat, ist nicht meine Schuld. Aber ich muss für diese Oreissteigerungen büssen und viel Steuern auf win fiktives Einkommen bezahlen, das ich ja gar nicht bekomme umd deshalb auch nichts davon habe. Ausser höhere Kosten. Und bei einem Verkauf muss ich dann noch eine happige Grundstücksgewinnsteuer bezahlen.

Vermögenssteuern auf mein Haus verstehe ich und bin auch bereit, für mein Vermögen Steuern zu zahlen.
413
Melden
Zum Kommentar
avatar
Brave
17.09.2024 20:52registriert September 2020
Ich staune in der Kommentarspalte, wieviele keine Steuerkenntnisse haben. Der Eigenmietwert kommt steuerlich nur bei den Personen zum Zug, welche die Immobilie selber bewohnen und nicht vermieten. Wer vermietet hat in seiner Steuererklärung den effektiv erhaltenen Mietzins als Einkommen zu versteuern.
241
Melden
Zum Kommentar
93
    Mann entführt 27-Jährigen in Pfäffikon ZH – Polizei verhaftet ihn

    Die Kantonspolizei Zürich hat am Freitag einen 64-jährigen Schweizer verhaftet. Der Mann steht im Verdacht, am 13. Februar in Pfäffikon ZH einen 27-jährigen Mann entführt zu haben.

    Zur Story