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Zürcher Stadtrat will keine neue Oben-ohne-Regel in den Bädern

Zürcher Stadtrat will keine neue Oben-ohne-Regel in den Bädern

05.07.2023, 13:5205.07.2023, 14:21
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Menschen geniessen das schoene und warme Wetter am Samstag, 16. Juni 2012 in der Letten Badi an der Limmat in Zuerich. Nach der Renovation wird der obere Letten heute wiedereroeffnet. (KEYSTONE/Alessa ...
Die Zürcher Letten-Badi.Bild: KEYSTONE

Der Zürcher Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf bezüglich Oben-ohne-Regel in den städtischen Schwimmbädern. Das Schwimmen mit nacktem Oberkörper sei ohnehin allen Gästen erlaubt, antwortet er auf eine Anfrage aus dem Parlament.

Diese Praxis habe sich bewährt und keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, heisst es in der Stadtratsantwort vom Mittwoch auf eine Anfrage von vier Gemeinderätinnen von GLP, Grünen, Mitte und SP.

Diese gaben in ihrem Vorstoss zu bedenken, dass sich in den Sommerbädern eine «liberalere Praxis» durchgesetzt habe als in den Hallenbädern. «Oben-ohne» zu schwimmen oder zu sünnelen sei dort erlaubt. Auch Tangas und Microbikinis würden nicht beanstandet.

«Alle sollen frei entscheiden dürfen»

In den Hallenbädern werde hingegen eine «sportlichere Atmosphäre» angestrebt, hiess es in der Anfrage. Konkret: Badehose für alle sowie bedeckte Brüste bei Frauen. Diese Ungleichbehandlung von Mann und Frau könnte laut den Parlamentarierinnen rechtlich heikel sein.

Bikini oben ohne
Bild: Shutterstock

Sie forderten stattdessen eine genderneutrale Regelung. «Alle sollen frei entscheiden dürfen, was sie von Badehose über Badekleid bis Burkini tragen möchten.»

Auch im Hallenbad erlaubt

Der Stadtrat schreibt aber, dass gar kein Unterschied zwischen Sommer- und Hallenbädern gelte. Die Regelung werde zudem ohnehin schon geschlechterunabhängig angewendet.

In der Badeordnung ist also weiterhin festgehalten, dass das Verhalten und die Badebekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzen darf und das Baden ausschliesslich mit «ordentlicher Badebekleidung gestattet» ist. Ergänzende Bestimmungen zur Badebekleidung gebe es keine, antwortete der Stadtrat. (aeg/sda)

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60 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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El_Chorche
05.07.2023 14:42registriert März 2021
"...das Verhalten und die Badebekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzen darf"

Was, wenn sich ein Moslem an unverhüllten Frauen stört?

Und überhaupt: Burkini im Hallenbad finde ich unhygienisch... ist das selbe wie Kids mit zwei paar Bade- und einer Unterhose noch dazu.

Lösung: Alle baden nackt!

Gruss
Chorche, Nacktologe und Freibadforscher
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coheed
05.07.2023 14:05registriert November 2017
"Das Schwimmen mit nacktem Oberkörper sei allen Gästen erlaubt, antwortet er auf eine Anfrage aus dem Parlament."

"Es gelte aber auch, dass das Verhalten und die Badebekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzen dürfen und das Baden ausschliesslich mit ordentlicher Badebekleidung gestattet ist."

Und was genau heisst das nun?
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Garp
05.07.2023 15:11registriert August 2018
Was ordentliche Badekleidung ist, ist ein weiter Begriff. Dann bestimmen das die BademeisterInnen im Hallenbad? Brüste zeigen ist also unsportlich? 🤔😅
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