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Zürcher Gericht spricht ETH-Besetzer teilweise frei

Zürcher Gericht spricht ETH-Besetzer teilweise frei

28.10.2025, 14:5428.10.2025, 15:57

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag zwei Pro-Palästina-Aktivisten teilweise freigesprochen. Ein dritter bleibt ohne Strafe. Sie hatten am 31. Mai 2024 die Haupthalle der ETH Zürich besetzt.

Menschen laufen vor dem Hauptgebaeude der Eidgenoessischen Technischen Hochschule (ETH) am 22. August 2024 in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Im Mai 2024 hatten die Betroffenen bei einem Pro-Palästina-Protest die Haupthalle der Universität besetzt. Bild: keystone

Das Gericht sprach gegen zwei Beschuldigte bedingte Geldstrafen von 20 mal 30 Franken wegen Hausfriedensbruchs aus. Für die Strafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Vom Vorwurf der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration wurden alle drei Beschuldigten freigesprochen. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde gegen einen der Beschuldigten eingestellt. Der Strafantrag sei zu spät eingetroffen.

«Die ETH hat Hausrecht. Dieses wurde durchgesetzt», erklärte die Richterin. Die Teilnehmenden am Sitzstreik seien vorgewarnt worden, viele hätten darauf reagiert. Das wäre den Beschuldigten auch möglich gewesen.

Argumente wie einen Notstand oder die Berufung auf die Genozidkonvention liess das Gericht nicht gelten. «Sie hätten auch legale Möglichkeiten gehabt, um auf die Lage in Gaza aufmerksam zu machen», sagte sie. So habe die ETH-Leitung im Vorfeld Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Beschuldigte müssen Kosten tragen

Vom Vorwurf der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration wurden alle vier freigesprochen. Die städtische Polizeiverordnung komme an der ETH, die dem Bund gehört, nicht zur Anwendung, sagte die Richterin.

Die Kosten von Untersuchung und Verhandlung werden allen sieben am Dienstag abgeurteilten Beschuldigten auferlegt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Pro-Palästina-Aktivisten kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an. (sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Spama Lotto
28.10.2025 16:08registriert August 2019
"Die städtische Polizeiverordnung komme an der ETH, die dem Bund gehört, nicht zur Anwendung, sagte die Richterin."
Bitte was? Wenn ein Gebäude dem Bund gehört, gelten die kommunalen Gesetze nicht und es wird Bundesrecht angewandt? Ich glaube kaum, dass das so im Urteil steht.
Falls doch, bin ich auf die nächsten Sitzblockaden bei Autobahnauf- und -abfahrten gespannt. Die gehören nämlich dem Bund und die kommunalen (und in dem Fall kantonalen) Gesetze gelten offenbar nicht...
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