Schweiz
Zürich

39 Messerstiche: Frauenmörder vor Bezirksgericht Zürich

Das Gebaeude des Bezirksgerichts an der Wengistrasse 30 in Zuerich fotografiert am 3. Oktober 2016 in Zürich. (KEYSTONE/Manuel Lopez)
Der Angeklagte erhielt bereits aufgrund eines Mordes in Österreich eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nun muss er sich vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten.Bild: KEYSTONE

27-Jähriger gesteht vor Bezirksgericht Zürich Tötung einer Bekannten

10.04.2026, 08:0710.04.2026, 11:26

Vor dem Bezirksgericht Zürich hat der 27-jährige Beschuldigte am Freitag die Tötung einer Bekannten in Zürich gestanden. Er betonte, dass er eine Therapie brauche.

Der Beschuldigte hatte im Januar 2022 eine Frau getötet, die er seit vielen Jahren kannte. Als er etwa 13 Jahre alt war habe die damals 30-jährige mit ihm zum ersten Mal Sex gehabt, berichtete er am Freitag. In den Monaten vor der Tat lebten die beiden zusammen in Zürich.

Die Nacht vor der Tat hatte er nach eigenen Angaben mit Alkohol, Drogen und anderen Frauen verbracht. Zurück in der Wohnung habe er weiter konsumiert, während die Frau geschlafen habe. Dabei sei in ihm eine Wut entstanden. Er habe sich ausgenutzt gefühlt. Irgendwann sei «das Adrenalin gekommen». Da habe er ein Messer genommen und auf die Frau eingestochen.

Als sie tot war, wusch er sich und flüchtete nach Graz (A). Dort tötete er zwei Wochen später eine zweite Frau. (dab/sda)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Voraus denken!
10.04.2026 09:26registriert März 2022
Zeitlich begrenzte Landesverweise müssen endlich abgeschafft werden!

Du bist Gast in der Schweiz. Wenn du Probleme machst, gehst du wieder. Wenn du grössere Probleme machst, gehst du für immer.

Beides ohne Härtefallregelung da der Schutz der hiesigen Bevölkerung die oberste Priorität des Staates zu sein hat.

Solange die Politik diesen sehr simplen aber unheimlich wichtigen Ansatz verhindert, solange werden Rechtspopulisten weiter Wahlstimmen mit diesem Thema sammeln.

Ich werde es nie verstehen wieso obiges nicht schon längst angewendet wird. Was spricht dagegen?
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benn
10.04.2026 09:12registriert September 2019
18 jahre, 25 wären möglich gewesen, was war wohl der grund für den staatsanwalt nur 18 jahre zu fordern, war ihm die tat zu wenig brutal?
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Villicht sött mer me Rede mitenand
10.04.2026 10:28registriert Juni 2025
"Anschliessend sei der Rumäne für 15 Jahre des Landes zu verweisen."

Seh nicht ein weshalb der mit 60 wieder ins Land einreisen darf.
Solche Leute brauchen wir nicht.

Mich ärgert das eh,dass unsere Gesetzgebung Anständig tells gar rücksichtsvoll,Täter bestraft,wärend die Opfer durch die Urteile und das alleine gelassen werden geradezu beleidigt werden.
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