Wer den Schweizer Pass hat, soll künftig bei der harten Wohnungssuche in Zürich bevorzugt werden. Das will die SVP des Kantons mit einer Initiative durchsetzen, wie der Tagesanzeiger berichtet. Vermieterinnen und Vermieter sollen verpflichtet werden, Einheimischen den Vorzug bei der Vergabe ihrer freien Wohnungen zu gewähren.
Ausländer könnten aber quasi den Schweizerstatus erreichen, wenn sie bereits zehn Jahre im Kanton Zürich wohnhaft sind. Dann würden eine Schweizerin und eine Ausländerin gleichbehandelt, der Vermieter hätte freie Wahl.
Allerdings sieht die Initiative vor, dass die Vorgabe erst in Kraft tritt, sollte die Schweiz vor dem Jahr 2050 eine ständige Wohnbevölkerung von über 10 Millionen Menschen erreichen. Laut den aktuellen Prognosen würde diese Einwohnerzahl in 15 Jahren erreicht.
Nach Berechnungen des «Tagesanzeigers» wären von der Initiative Zehntausende Ausländer und Ausländerinnen betroffen: Im Jahr 2024 sind rund 49’000 ausländische Staatsangehörige neu in den Kanton Zürich gezogen. Die Initiative zielt jedoch auch auf eine unbekannte Zahl jener 67’000 Personen ohne Schweizer Pass ab, die innerhalb des Kantons ihren Wohnsitz gewechselt haben, aber noch keine zehn Jahre im Kanton leben. Zum Vergleich: Im selben Jahr sind etwa 100’000 Schweizerinnen und Schweizer im Kanton Zürich zu- oder umgezogen.
Die SVP stützt sich in ihrer Argumentation nicht auf die absoluten Zuzugszahlen, sondern auf die sogenannte Wanderungsbilanz – also die Differenz zwischen Zu- und Wegzügen. In den vergangenen fünf Jahren sind im Durchschnitt jährlich 18’000 Menschen ohne Schweizer Pass mehr aus dem Ausland in den Kanton Zürich gezogen, als ihn verlassen haben. Gleichzeitig haben im selben Zeitraum durchschnittlich 2900 Schweizerinnen und Schweizer den Kanton in Richtung anderer Kantone verlassen. Daraus leitet die SVP einen sogenannten Verdrängungseffekt ab.
Strittig ist, ob ein sogenannter Einheimischenbonus rechtlich überhaupt zulässig wäre. Die SVP betont, dass der Initiativtext von mehreren Fachleuten geprüft worden sei. Der Bonus sei zudem zeitlich begrenzt. Als Vorbild nennt sie den Bund, der mit dem sogenannten «Inländervorrang light» – der Stellenmeldepflicht bei hoher Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsgruppen – ein ähnliches Prinzip bereits anwende.
Daniel Moeckli, Professor für öffentliches Recht an der Universität Zürich, kommt zu einem anderen Schluss: Aus seiner Sicht verstösst die Ausländerklausel gegen übergeordnetes Bundesrecht. Der Kantonsrat müsse die Volksinitiative daher für ungültig erklären, so Moeckli gegenüber dem «Tagesanzeiger».
Das Begehren stelle einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sowie in die Eigentumsgarantie der Vermieterinnen und Vermieter dar, so seine Argumentation. Zudem werde die Niederlassungsfreiheit von zuziehenden EU-Bürgerinnen und -Bürgern eingeschränkt – ein Recht, das ihnen durch das Freizügigkeitsabkommen zusteht.
In der Zürcher SVP ist das letzte Wort zur Initiative noch nicht gesprochen. Ob die Partei das Begehren definitiv lanciert, entscheiden die Mitglieder am 13. August an einem Sonderparteitag. (con/les)
*, wenn sie bereit sind weiterhin Wuchermieten zu zahlen.