Die SRG-Ombudsstelle hat Beanstandungen zum Porträt von Peter Buser in der Sendung «Sportpanorama» vom letzten Dezember teilweise unterstützt. Moderator Jann Billeter hätte sich deutlicher von den Aussagen des porträtierten neuen Sponsors des HC Davos distanzieren sollen, stellte Ombudsmann Roger Blum fest.
Peter Buser habe im ausgestrahlten Beitrag mit seinen Aussagen und seinem Verhalten die Grundsätze der Menschenwürde, des Diskriminierungsverbots und der Gleichberechtigung missachtet. «Dass das Fernsehen dies öffentlich gemacht hat, ist richtig, ja verdienstvoll», schreibt Blum.
Die Distanzierung innerhalb des Beitrages und durch den Moderator sei aber doch «eher schwach und halbherzig» gewesen. Die Redaktion habe in der Tendenz richtig gehandelt, aber zu wenig konsequent. «Sie hat sich zu wenig scharf distanziert», schlussfolgerte Blum.
Beim Ombudsmann waren nach dem Beitrag («Das ist der neue Stadion-Sponsor des HC Davos») vier Beanstandungen eingegangen, die sich zum Teil gegen die Ausstrahlung des Beitrags richteten, zum Teil gegen die fehlende Einordnung der Aussagen von Peter Buser, der sich im Beitrag sexistisch und rassistisch äusserte. (ram/sda)
In einem Interview geht es darum, dem Zuschauer eine Person näher zu bringen. Man stellt Fragen und zeigt die Antworten. Durch Nachfragen bei umstrittenen Aussagen bringt man das Gegenüber vielleicht dazu, sich selbst zu widersprechen. ("Sie sind Nazi, aber Ihre Mutter ist Jüdin. Haben Sie dabei keinen inneren Konflikt?") Der Leser bildet sich dann seine Meinung zur interviewten Person.
Es geht auf keinen Fall darum, dass der Journalist seine Meinung verbreitet. Dafür gibt es den Kommentar.