Die Entscheidung des Kantons Basel-Stadt, dem FCB keine Bewilligung für das Heimspiel gegen Frankfurt vom 19. März zu geben, hat einen Rattenschwanz an Folgeproblemen ausgelöst. Kann das Spiel an einem anderen Ort durchgeführt werden? Kann das Spiel nachgeholt werden? Und vor allem, was passiert, wenn der FCB keine Alternativ-Lösung präsentieren kann? Bislang gibt es diese noch nicht. Die Zeit drängt, denn am Donnerstag findet bereits das Hinspiel in Frankfurt statt.
Der Sportrechtler Martin Kaiser vertritt die Auffassung, dass der FCB keine Angst vor einer 0:3-Forfait-Niederlage im Rückspiel haben muss. Er sagt: «Das Problem liegt ausserhalb des Einflussbereichs der FCB. Er ist der Situation komplett ausgeliefert und es liegt in keiner Weise irgend ein Verschulden des Klubs vor.» Kaiser ist der Meinung, dass hier ein sogenannter unvorhergesehener Fall gemäss Artikel 80 des UEFA-Reglements vorliegt.
Dort heisst es: «Bei Fällen höherer Gewalt entscheidet der UEFA-Dringlichkeitsausschuss.» Dieser hat beispielsweise auch vergangene Saison entschieden, dass Arsenal gegen Worskla Poltawa in Kiew und nicht im zum Kriegsgebiet der Ukraine erklärten Poltawa stattfinden kann. Wie er in dieser Situation entscheidet, ist völlig offen. Dass aktuell wegen dem Coronavirus jeden Tag neue Weisungen und Verbote erlassen werden, macht die Situation nicht einfacher.
Dem FCB kommt wohl zu Gute, dass die UEFA mit Sitz in Nyon selber dem Schweizer Recht unterstellt ist. «Das Verständnis für den Entscheid des Kantons Basel-Stadt gemäss Vorgaben des Bundes sollte eigentlich vorhanden sein. Sanktionen der UEFA gegen den FCB wären eine Überraschung», sagt Kaiser.
Der Jurist stellt die Frage, ob der FCB gegen den Entscheid des Kantons seinerseits juristisch hätte vorgehen sollen, um auf Nummer sicher zu gehen, dass er keine Schuld an der Spielabsage hat. «Man könnte argumentieren, dass das Geisterspiel keine öffentliche Veranstaltung ist und dass sich die trotzdem anreisenden Fans vor dem Stadion auf öffentlichen Grund lediglich versammeln. Ob dies so aber dem geltenden Veranstaltungsverbot des Bundes unterliegt, kann zumindest in Frage gestellt werden», sagt Kaiser.
Gemäss seiner Meinung hätte der FCB mit entsprechenden Rechtsmitteln die Durchführung des Geisterspiels allenfalls juristisch erstreiten können. Doch das will der Verein nicht. «Wir stehen hinter der Entscheidung der Behörden und akzeptieren diese», sagte FCB-CEO Roland Heri am Montag.
Hinter den Kulissen suchen FCB, Frankfurt, UEFA und die lokalen Behörden nach einer Lösung, die für alle stimmen soll. Vielleicht erteilt ein anderer Kanton dem FCB die Bewilligung für ein Gast-Geisterspiel. Vielleicht finden die Verantwortlichen einen Ort, wo noch mit Fans gespielt werden kann. Egal, wie die Lösung am Ende aussieht, es ist eine Herkulesaufgabe für alle.