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Strafbefehl gegen Bernhard Alpstaeg – Ex-FCL-Boss geht vor Gericht

Bernhard Alpstaeg
Bernhard Alpstaeg geht vor Gericht.Bild: keystone

Staatsanwaltschaft erlässt Strafbefehl gegen Bernhard Alpstaeg – dieser geht vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat brieflich mitgeteilt, dass sie gegen Bernhard Alpstaeg einen Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung erlassen will.
02.05.2024, 16:3702.05.2024, 20:20
daniel wyrsch / ch media
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Die Luzerner Staatsanwaltschaft stellt gegen Bernhard Alpstaeg einen Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung in Aussicht. Das kündigte sie gegenüber dem FC Luzern und Alpstaeg am Donnerstag brieflich an, wie die beiden Streitparteien bekannt geben.

Hintergrund: Die FCL Holding AG hatte am 21. Dezember 2022 gegen Bernhard Alpstaeg eine Strafanzeige wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht. Dabei wurde Alpstaeg insbesondere vorgeworfen, er sei «mittels illegaler Machenschaften an die Aktienmehrheit in der FCL Holding AG und der Stadion Luzern AG gelangt».

Die FCL Holding AG warf Alpstaeg damals konkret vor, ein 25-Prozent-Aktienpaket von FCL-Ehrenpräsident Walter Stierli nicht rechtmässig erworben zu haben. Mit diesem wurde Alpstaeg erst zum Mehrheitsaktionär mit einem 52-Prozent-Anteil. Am gleichen Tag strich der FCL-Verwaltungsrat an der GV diese 25 Prozent aus dem Aktienbuch. Dies ermöglichte es dem VR, an der Macht zu bleiben bis heute.

Der FCL-Verwaltungsrat wertet es als Erfolg, dass die Staatsanwaltschaft ankündigt, voraussichtlich einen Strafbefehl, also einen Rechtsentscheid gegen Alpstaeg, zu erlassen. In einer Mitteilung schreibt der FCL denn auch: «Der Verwaltungsrat sieht sich durch die Mitteilung des Staatsanwaltes in seiner Auffassung bestätigt, dass das 25-Prozent-Aktienpaket, welches Bernhard Alpstaeg von Walter Stierli angeblich erworben haben soll, zu Recht aus dem Aktienbuch gestrichen wurde.» Auch werde klar, dass das Heimfallverfahren im Zusammenhang mit dem Stadion ebenfalls zu Recht eingeleitet worden sei, so die FCL-Seite.

Allerdings ist festzuhalten, dass für Alpstaeg die Unschuldsvermutung gilt und dass erst die Ankündigung eines Strafbefehls gegen Alpstaeg vorliegt und noch kein eigentlicher Rechtsentscheid. Simon Kopp, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft, spricht denn auch von einem «formellen Zwischenschritt». Auf Anfrage teilt Kopp mit: «Es ist richtig, dass die Staatsanwaltschaft kurz vor dem Abschluss der Untersuchung steht. Mit einer Mitteilung wurde den Beteiligten noch die Möglichkeit gegeben, allfällige Beweisanträge einzureichen. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.»

Er bestätigt aber auch, dass dem FCL und Alpstaeg mitgeteilt wurde, dass Alpstaeg mit einem Strafbefehl gegen sich rechnen muss. «Die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung umfassend geführt und die aus ihrer Sicht nötigen Beweise erhoben. Sie kommt zum Schluss, dass eine Nötigung und auch eine versuchte ungetreue Geschäftsbesorgung vorliegt. Mit welchem Entscheid die Untersuchung abgeschlossen wird, ist noch offen. Dies kann erst mit dem formellen Abschluss der Untersuchung kommuniziert werden.»

Alpstaeg zeigt sich zuversichtlich

Bernhard Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits schreibt als Reaktion darauf in einer Medienmitteilung: Alpstaeg habe «überzeugend dargelegt, dass es dafür keine Grundlage gibt». Deshalb werde Alpstaeg einen allfälligen Strafbefehl nicht akzeptieren und eine gerichtliche Beurteilung verlangen.

Weiter teilt Wigdorovits mit: «Bernhard Alpstaeg hält den angekündigten Entscheid des Staatsanwaltes, einen Strafbefehl gegen ihn zu erlassen, für falsch und ist zuversichtlich, dass er einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.» Denn materiell und rechtlich gebe es für einen solchen Strafbefehl keinen Grund, so Wigdorovits. Er beklagt: «In diesem Fall hat sich leider die Befürchtung bewahrheitet, dass es für Alpstaeg im medial und politisch aufgeheizten Umfeld von Luzern schwierig werden wird, fair und nach rechtlichen Kriterien beurteilt zu werden.»

In der Schweiz kann die Staatsanwaltschaft in bestimmten Fällen selbst Strafbefehle ausstellen. Erfolgt dagegen keine Einsprache, werden sie rechtskräftig. Ist der Beschuldigte mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, kommt der Fall vor Gericht.

Wigdorovits wirft der Staatsanwaltschaft weiter vor, sich dieses Mittels bedient zu haben, um den Fall auf eine einfache Art und Weise und ohne echte richterliche Prüfung der Fakten loszuwerden.

Wigdorovits betont, dass der angekündigte Strafbefehl keinen Einfluss auf das zivilrechtliche Verfahren habe, das vor Bezirksgericht hängig ist. Dort hatte Bernhard Alpstaeg darauf geklagt, dass ihm jene 25 Prozent der FCL Holding AG wieder zugesprochen werden, die ihm der Verwaltungsrat des FCL am 21. Dezember 2022 gemäss seiner Sichtweise rechtswidrig weggenommen hatte.

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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TheHawk
02.05.2024 17:51registriert März 2020
Wieso der Typ nicht einfach seine Klappe hält, seine Millionen geniesst und würdevoll sein letztes Lebenskapitel antritt, wird mir für immer ein Rätsel bleiben...
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Rannen
02.05.2024 16:55registriert Januar 2018
Mama Mia, was für eine Seifen Oper! Dass sich die 2 Seiten nicht arrangieren können ist so was von peinlich
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