Fussballklubs dürfen ihren Spielern auch weiterhin befristete Verträge geben. In einem brisanten Rechtsstreit zwischen dem Bundesligisten Mainz 05 und seinem früheren Torhüter Heinz Müller fällte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am Mittwoch ein Urteil, das den Profifussball vor radikalen Veränderungen bewahrt.
Müller hatte 2014 nach Ablauf eines Zweijahresvertrages auf eine «Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis» geklagt. Das Arbeitsgericht Mainz entschied daraufhin, dass auch Fussballprofis arbeitsrechtlich wie normale Arbeitnehmer behandelt werden müssen und nicht ständig Zwei-, Drei- oder Vierjahresverträge erhalten dürfen.
Das Landesarbeitsgericht als nächst höhere Instanz änderte dieses Urteil jetzt wieder ab, liess aber auch gleichzeitig eine Revision zu. Sowohl Mainz 05 als auch Müller können jetzt noch vor das Bundesarbeitsgericht ziehen. Der 37-Jährige und sein Anwalt haben nach eigenen Angaben noch nicht entschieden, ob sie in die Revision gehen und wollen das Urteil «erst genau prüfen».
Vereine und Verbände hatten einen neuen «Fall Bosman» bis hin zum völligen Zusammenbruch des gängigen Transfersystems befürchtet. Dass das Landesarbeitsgericht dieses erstinstanzliche Urteil nun gekippt hat, sorgte im Profifussball für grosse Erleichterung. «Wir freuen uns über dieses klare Votum», erklärte die Deutsche Fussball Liga in einer ersten Reaktion. (sda/apa/dpa)