Der Countdown läuft. Noch sechs Arbeitstage verbleiben für eine aussergerichtliche Lösung. Dann tagt das Basler Zivilgericht. Kläger ist David Degen, Minderheitsaktionär der FC Basel Holding AG. Per superprovisorischer Verfügung hatte er erwirkt, dass FCB-Besitzer Bernhard Burgener seine Mehrheit nicht verkaufen darf – ausser an ihn. Alle, die gegen diese gerichtliche Auflage verstossen könnten, gehören zu den Beklagten: neben Burgener die weiteren Verwaltungsräte der FCB-Holding, Karli Odermatt und Peter von Büren sowie Vertreter der Basel Dream & Vision AG, der vorgesehenen Käuferin der Aktien.
Der erste Gerichtstag am 11. Mai rückt schneller heran, als den Parteien dem Vernehmen nach lieb ist. Die Vorbereitungen sind in vollem Gange. Das Zivilgericht ist nervös. Das Verfahren ist grundsätzlich öffentlich, wobei die breite Öffentlichkeit coronabedingt ausgeschlossen ist. Für Medienschaffende ist die Verhandlung allerdings zugänglich und auf den Akkreditierungsaufruf hat sich eine Schar von 20 Journalistinnen und Journalisten angemeldet.
Die Beobachterzahl sprengt die Kapazitäten des Zivilgerichts, deshalb wurde kurzerhand ein Saal im Basler Kongress- und Messezentrum angemietet. Und da nicht absehbar ist, ob die Fankurve den Anlass zu einer Missfallens-Kundgebung nutzt, wird auch ein Sicherheitsdispositiv aufgezogen. Dabei laufen seit dieser Woche direkte Gespräche zwischen den beiden Parteien.
Öffentliche Anfeindungen haben die Kontrahenten eingestellt. Eher ungelegen kommt deshalb die zuletzt in der «Weltwoche» kolportierte Geschichte, Degen habe wegen 35'000 Franken eine Strafanzeige ehemaliger Partner aus Deutschland aus dem E-Sport-Bereich am Hals. Diese hatten sich mit Degen das grosse Geschäft versprochen, in der Meinung, dieser verantworte beim FCB den E-Sport-Bereich. Doch nach wenigen Monaten lagen sie mit ihm im Streit.
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— FC Basel 1893 (@FCBasel1893) April 26, 2021
Degen und Burgener haben sich Anfang Woche zunächst zur persönlichen Aussprache getroffen. «Auf Augenhöhe», wie es heisst. Dann im erweiterten Kreis mit Beratern. Weitere Gespräche sind gesetzt. Was sie ergeben, scheint offen. Die eine Seite signalisiert verhaltene Zuversicht, die andere demonstriert Skepsis. Wobei sich die Parteien einig sind, dass eine langwierige gerichtliche Lösung zum Schaden beider ausfallen würde. Die Zeit drängt. Denn selbst wenn rasch eine für beide Seiten gesichtswahrende wie finanziell attraktive Lösung gefunden wird, ist sie knapp.
Geld wäre grundsätzlich vorhanden: Burgeners neuer Partner Centricus verspricht 20 Millionen Franken für den FCB aufzubringen. Doch eine grundsätzliche Einigung wäre das eine, deren Verpackung in eine juristisch wasserdichte Vereinbarung etwas ganz anderes. Es stehen sich beschlagene Anwaltskanzleien gegenüber, die sich auch um eine Fussnote eine Schlacht liefern können. Und sie vertreten Mandanten, die bereit sind, jede semantische Unebenheit zu ihren Gunsten zu nutzen.
Der erwartete Aufmarsch vor dem Basler Zivilgericht steht eigentlich im scharfen Kontrast zum Verhandlungsgegenstand: Denn der Einzelrichter entscheidet lediglich, ob die am 29. März ohne Anhörung verhängte superprovisorische Verfügung als vorsorgliche Massnahme Bestand haben soll. Die Anwälte haben dazu umfangreiche Schriftsätze eingereicht. Der Richter hat diese gelesen und sich wohl schon seine Meinung gemacht. In der mündlichen Verhandlung dürfen die gewichtigsten Argumente nochmals ausgetauscht werden, nach kurzer Zeit könnte der Spuk bereits vorbei sein – oder auch vertagt, wenn die Parteien einen entsprechenden Antrag stellen.
In der Sache wird am 11. Mai keinesfalls entschieden. Dies könnte erst in einem Hauptverfahren der Fall sein, das nach mehrmaligem Schriftenwechsel stattfinden würde. Der Unternehmer Burgener hat Zermürbungserfahrung mit jahrelangen Prozessen. Für den Ex-Fussballer Degen dauerte das Spiel bis zur Entscheidung bisher neunzig Minuten, allenfalls plus Verlängerung und Penaltyschiessen.
Wenigstens der FCB hält die Stadt noch in den Medien - noch...